Schadensanzeige bei der Versicherung – Fehler vermeiden die teuer werden können.

Schadensanzeige bei der Versicherung – Fehler vermeiden die teuer werden können.
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Versicherungen übernehmen vielfältige Lebensrisiken. Aber nicht immer verläuft die Abwicklung im Schadensfall reibungslos und zur Zufriedenheit der Versicherungsnehmer. Auf kaum einem anderen Gebiet gibt es mehr rechtliche Fragen und Streitigkeiten, als auf jenem des Versicherungsrechts.

Wenn etwa die Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden muss, weil man einem Dritten einen Schaden zugefügt hat. Massive Probleme kann es auch geben, wenn der Versicherungsnehmer selbst einen Schaden erleidet, etwa durch einen Unfall oder an seinem Haus, zum Beispiel durch Sturm oder ein anderes Naturereignis. Oder die Berufsunfähigkeitsversicherung lehnt einen Antrag ab, bewilligt ihn nur befristet, möglicherweise hat sie den Vertrag sogar angefochten.

Beim meist umfangreichen Schriftwechsel mit Versicherungen im Schadensfall passieren schnell Fehler, die hinterher nicht mehr zu heilen sind und die für den Versicherungsnehmer sehr teuer werden können. Selbst harmlos erscheinende Formulierungen können dabei zum Fallstrick werden.

Die Versicherungsnehmer sollten sich deshalb am besten auf einen Experten für Versicherungsrecht und Schadensersatzrecht verlassen, wenn sie zu ihrem Recht kommen wollen.

Wer eine Versicherung mit hohen Prämien abgeschlossen hat und sich lieber wieder davon trennen möchte, kann sich möglicherweise mit Hilfe des Widerrufsrechts auch viele Jahre nach dem Abschluss auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung daraus lösen und den Vertrag zu aktuellen, in der Regel deutlich günstigeren Konditionen weiterführen. Das gilt vor allem für Lebensversicherungen.

Bei der Vielzahl von verschiedenen Versicherungsarten (Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung, Rechtsschutzversicherung, Feuerversicherung, Unfallversicherung, u.a.) ist es kaum mehr möglich, den Überblick zu behalten. Zur Geltendmachung seiner Rechte ist man daher gut beraten einen in versicherungsrechtlichen Fragen spezialisierten Rechtsanwalt beizuziehen.

Durch die Zusammenarbeit bestimmter BSZ e.V. Vertrauenskanzleien mit Prozessfinanzierern entsteht für die Mandanten kein Kostenrisiko.

• Die Gefahr, gutes Geld dem Schlechten hinterher zu werfen, entfällt.

Einfach die entsprechenden Unterlagen einreichen. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen dann individuell die Erfolgsaussichten. Fällt die Prüfung positiv aus, übernimmt der Prozessfinanzierer alle Kosten. Das heißt, Gerichts- und Anwaltskosten werden dann vom Prozessfinanzierer bezahlt. Die Mandanten selbst, müssen keine Zahlungen leisten. Das gilt nicht nur für Verfahren im Versicherungs- oder Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern für alle Klageverfahren.

Egal ob Personen- oder Sachversicherung, Kranken- oder Unfallversicherung, Haftpflicht-, Hausrat-, Gebäude-, Feuer- oder Tierversicherung. Die mit der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherungsrecht kooperierenden Rechtsanwälte machen die Ansprüche für Betroffene zuverlässig geltend.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherungsrecht anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherungsrecht kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax, Telefon oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Link zum Anmeldeformular.

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Telefon: 06071-9816810
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Internet: http://www.versicherung-zahlt-nicht.net
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Verbraucherschutz betrieben wird.

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