Scheinselbstständigkeit als Risiko für Auftraggeber: Wenn freie Mitarbeiter plötzlich als Arbeitnehmer gelten

Wenn selbständige Dienstleister oder Freelancer über Scheinselbstständigkeit nachdenken, dann geht es meist um ihren eigenen Status. Dabei ist das Risiko bei Unter-Aufträgen an andere, vermeintlich –freie Mitarbeiter– mindestens genau so groß. Im schlimmsten Fall gilt man plötzlich als Arbeitgeber.

Robert Chromow liefert Informationen zum Thema Scheinselbstständigkeit aus Auftraggebersicht in seinem neuen Beitrag für akademie.de: –Scheinselbstständigkeit als Risiko für Auftraggeber: Wenn freie Mitarbeiter plötzlich als Arbeitnehmer gelten– – http://www.akademie.de/wissen/scheinselbststaendig-auftraggeber

Viele Freelancer lassen sich regelmäßig von anderen Selbstständigen unterstützen, etwa, wenn bei einem Auftrag zusätzliche Fachkompetenz gefragt ist oder die Arbeit schlicht zu viel wird.

Der Haken bei der Sache: Ob es sich wirklich um einen selbstständigen Kooperationspartner oder einen sozialversicherungspflichtigen –Beschäftigten– handelt, liegt nicht im freien Ermessen der Beteiligten! Die Art des geschlossenen Vertrags und das Selbstverständnis der Vertragspartner spielen keine Rolle. Entscheidend sind im Zweifel die tatsächlichen Verhältnisse in der Gesamtschau des Einzelfalls.

Hintergrund: Um arbeitnehmerähnlich arbeitende Auftragnehmer gegen Ausbeutung und Willkür übermächtiger Auftraggeber zu schützen (und ganz nebenbei die Sozialversicherungskassen aufzufüllen), können die Behörden die behauptete Selbstständigkeit in Zweifel ziehen. Zwar wird der einstige Pauschalverdacht gegenüber Dienstverhältnissen ohne Arbeitsvertrag seit einigen Jahren seltener geäußert. Den sprichwörtlichen Ich-AGs wurde die Selbstständigkeit für die Dauer der Förderung durch die Arbeitsagentur sogar gesetzlich attestiert.

Trotzdem gibt es nach wie vor gefährliche Scheinselbstständigkeits-Grauzonen, in denen man sich vor allem als Auftraggeber nicht ohne Not längere Zeit aufhalten sollte.

Mehr dazu:
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