Der heutige Mittwoch wird als „Welttag der sozialen
Gerechtigkeit“ begangen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl
Schiewerling:
„Chancengerechtigkeit und Fairness sind die beiden Voraussetzungen
für eine soziale und gerechtere Welt. Dabei beginnt
Chancengerechtigkeit bereits mit der Erziehung und der Chance auf
gute Bildung. Die Möglichkeit der Teilhabe an Bildung und Erziehung
darf keine Frage der materiellen Situation des Elternhauses sein.
Bildung darf in unserem Land keine Frage von reich und arm sein.
Der Sozialstaat hat zwei Kernaufgaben: Den Erhalt der
solidarischen, durch Umlage finanzierten, Systeme der
Alterssicherung, der Gesundheit, der Pflege und der Erwerbslosigkeit.
Die Sozialhilfe, finanziert durch Steuerleistungen, schützt vor dem
Sturz ins finanziell Bodenlose. Die andere Seite ist das durch das
Prinzip der Subsidiarität begründete Fordern und Fördern. Es gehört
zur Menschenwürde, dass zunächst jeder das unternehmen muss um aus
eigener Kraft den Lebensunterhalt zu verdienen. Soziale Gerechtigkeit
ist keine Einbahnstraße.
Der Sozialstaat kommt an seine natürlichen Grenzen, wenn er
Eigeninitiative und Eigenverantwortung in Gänze dem einzelnen
abnimmt. Staat und Gesellschaft sind nur dann wirklich sozial, wenn
sie genau diese Eigeninitiative und Eigenverantwortung des einzelnen
fördern.
Dies gilt insbesondere für unsere Anstrengungen, den Kreislauf
sogenannter Sozialhilfe-Dynastien aufzubrechen. Die Kinder der
Familien, die bereits in dritter oder gar vierter Generation von
Sozialtransfers leben, müssen in einem besonderen Maß an Bildung und
Chancengerechtigkeit teilhaben können – indes ohne, dass der Staat
die Eltern aus ihrer Verantwortung entlässt oder gar drängt. Die
Einführung des Bildungs- und Teilhabepaket ist dafür ein erster
wichtiger Schritt gewesen.
Zur Fairness in einer sozialen Welt gehört auch die Rückbesinnung
auf die Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Das beinhaltet
ein klares „Ja“ zur Marktwirtschaft und seinen klaren
Marktmechanismen; dies beinhaltet aber ebenso ein bedingungsloses
„Ja“ zu klaren Spielregeln, zu Leitplanken jener Wertmaßstäbe, wie
sie in der christlichen Gesellschaftslehre und in der Verfassung
grundgelegt sind, sowie zu einem fairen Miteinander der Sozial- und
Tarifpartner und zu fairem Wettbewerb der Marktteilnehmer insgesamt.
Die jüngeren Finanzmarktkrisen haben gezeigt, wie krisenfest und auch
krisenvorbeugend unser deutsches System der Sozialen Marktwirtschaft
sein kann – mit weltweiter Anerkennung, mit globaler Begehrlichkeit,
diese Regelwerk zu übernehmen.
Die Prinzipien unserer Sozialen Marktwirtschaft sollte deshalb
gerade bei uns nicht eine partielle Deutungshoheit durch einem Teil
der Wirtschaft und Gesellschaft erfahren. Soziale Marktwirtschaft
gilt für alle gleichermaßen – Ludwig Erhard und Müller-Armack sind
nicht einseitig „pachtbar“. Das gilt insbesondere auch für aktuelle
Fragen nach einer verbindlichen Lohnuntergrenze gegen Lohndumping
oder zum Themenkomplex „Aushebeln von Tarifvereinbarungen“.
Fairness und gegenseitige Verantwortung sind in der Sozialen
Marktwirtschaft nicht beliebig definierbar sondern müssen verlässlich
und partnerschaftlich bleiben.
Zur Fairness und Chancengerechtigkeit gehört gleichermaßen globale
Verantwortung. Soziale Verantwortung und Grundsätze sozialer
Marktwirtschaft enden nicht an Landesgrenzen. Die Globalisierung
macht ferne Märkten zu unseren Märkten. Im Gegenzug muss
Globalisierung daher auch unsere Prinzipien zu Arbeitsbedingungen für
jene ferne Regionen anwendbar machen. Auch das ist globale
Verantwortung.“
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