Das Berufsbild Publizist wurde jetzt vom Bundestag
klarer gefasst. Durch Änderungen im Sozialgesetzbuch IV und im
Künstlersozialversicherungsgesetz wird die soziale Absicherung wieder
eindeutiger auf die Leitberufe ausgerichtet. Dazu erklären der
arbeits- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling, und die zuständige
Berichterstatterin Gitta Connemann:
„Die christlich-liberale Koalition hat nun den Begriff –Publizist–
im Rahmen der Künstlersozialversicherung eindeutiger gefasst. Damit
stärkt die Koalition die Künstlersozialversicherung. Und sie gibt das
Signal, dass ihr die soziale Absicherung der Berufe wichtig ist, die
das hohe Gut der künstlerischen Freiheit und der Pressefreiheit mit
Leben füllen. Die Künstlersozialkasse ist für Künstler und
Publizisten ein in Europa einmaliges Sozialversicherungssystem.
Die Unschärfe des Begriffes –Publizist– im
Künstlersozialversicherungsgesetz führte in der Vergangenheit
wiederholt zu Unsicherheiten. Dort hieß es bis dato: –Publizist im
Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in
anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.– Von
den Gerichten wurde dieses Merkmal sehr weit ausgelegt. Schon eine
–an die Öffentlichkeit gerichtete Aussage– wurde von den
Sozialgerichten als ausreichend angesehen, um den sich derart
Äußernden in den Versichertenkreis der Künstlersozialkasse
aufzunehmen. So wurden u.a. Trauerredner zu Publizisten.
Die Folge war eine stetige Entfernung von der ursprünglichen
Zielsetzung der Künstlersozialkasse: So wurden Personen in den Kreis
der Berechtigten einbezogen, deren Tätigkeitsprofile sich kaum noch
mit den Leitberufen des Künstlersozialversicherungsgesetzes
vereinbaren lassen. Genau das stellte auch die Enquete-Kommission
–Kultur in Deutschland– fest. Sie forderte bereits im Jahr 2007 eine
Schärfung des Publizisten-Begriffs. Deshalb empfahl die Kommission,
das Tatbestandsmerkmal –in anderer Weise– zukünftig zu ersetzen
durch: –in ähnlicher Weise–. Damit wird der eher beliebigen
Erweiterung des Kreises der Berechtigten nun Einhalt geboten.“
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