Gewerkschaften können sich weiter abstimmen
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit
verabschiedet. Dazu erklärt der arbeits- und sozialpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
„Das Gesetz verfolgt gleich zwei Ziele: Es sollen die
Tarifautonomie gestärkt und der Betriebsfrieden, auch im Konfliktfall
einer Tarifauseinandersetzung, erhalten bleiben.
Die Tarifeinheit soll nach dem Mehrheitsprinzip geregelt werden.
Für den Fall, dass sich mehrere Tarifverträge zeitlich, räumlich und
im Hinblick auf die Beschäftigten überschneiden, gilt nur der
Tarifvertrag mit den meisten Mitgliedern im Betrieb.
Unberührt bleibt das Recht der Gewerkschaften, ihre jeweiligen
Zuständigkeiten abzustimmen. Es gibt keinen Zwang zu einer
Verständigung. Unsere Verfassung garantiert in Artikel 9 Absatz 3
schließlich die Koalitionsfreiheit und damit das Streikrecht für
Gewerkschaften. Dem Gesetzgeber bleibt daher bei der Ausgestaltung
des Gesetzes zur Tarifeinheit nur wenig Spielraum. Vor dem
Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes gleicht der
Versuch, die Tarifautonomie gesetzlich neu zu regeln, einem Ritt auf
der verfassungsmäßigen Rasierklinge.
Es bleibt zu hoffen, dass mit dem Gesetz tatsächlich der
Betriebsfrieden gestärkt wird. Das Miteinander in den Betrieben ist
mitentscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg in unserem Land.
Dieser Punkt wird bei den nun beginnenden parlamentarischen
Beratungen eine wichtige Rolle spielen.
Ohnehin werden weiterhin die Arbeitsgerichte über die
Verhältnismäßigkeit von Arbeitskämpfen zu entscheiden haben. Und zwar
dann, wenn ein eigenständiger Tarifvertrag erkämpft werden soll, der
sich möglicherweise mit einem anderen überschneidet.
Auf die laufenden Tarifstreitigkeiten bei der Bahn und der
Lufthansa hat das Gesetz keinen Einfluss. Daher sollte überlegt
werden, ob wir gesetzliche Regelungen, wie eine Ankündigungsfrist für
Streiks oder ein obligatorisches Schlichtungsverfahren in Bereichen
der Daseinsvorsorge, einführen.“
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