Schiewerling: Kein Hartz IV für arbeitslose Zuwanderer

EuGH-Urteil in der Rechtssache Dano

Der Europäische Gerichtshof hat am heutigen Dienstag entschieden,
dass eine arbeitslose Rumänin in Deutschland keinen Anspruch auf
Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch hat.
Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

„Sozialhilfe-Tourismus wirksam einen Riegel vorschieben. Genau
diese Position von CDU/CSU bestätigt heute der Europäische
Gerichtshof sehr eindeutig und richtungsweisend. Das Gericht hat
klargestellt hat, dass die Mitgliedsstaaten das Recht haben, nicht
erwerbstätigen Unionsbürgern von bestimmten Sozialleistungen
ausschließen zu können. Das Urteil schafft Rechtsklarheit und schützt
unser Sozialsystem vor Missbrauch.

In Deutschland sind Menschen, die sich nur zum Zweck des Erhalts
von Sozialhilfe oder nur zur Arbeitssuche hier aufhalten, von den
Leistungen der Grundsicherung im SGB II ausgeschlossen.

Ziel der Zuwanderung muss die Erwerbstätigkeit auf unserem
Arbeitsmarkt sein. Ziel darf nicht der Erhalt von Sozialleistungen
sein. Wir freuen uns über jeden Unionsbürger, der zu uns kommt und
uns hilft, dem teils dramatischen Fachkräftemangel und unserer
demographischen Entwicklung zu entgegnen.“

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