Schiewerling: Milliarden-Entlastung für unsere Städte und Gemeinden Achtung: Frei nach Verabschiedung des Gesetzes „Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung“ gegen 14:30 Uhr

Der Bund übernimmt für die Kommunen schrittweise
die Nettoausgaben bei der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung. Das hat am heutigen Donnerstag die unionsgeführte
Koalition im Deutschen Bundestag beschlossen. Dazu erklärt der
arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

„Der Bund entlastet unsere Städte und Gemeinden in Milliardenhöhe.
Damit erweisen sich CDU und CSU erneut als die verlässlichen Partner
unserer Kommunen. Mit der Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches
übernimmt der Bund die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung bis 2014 in mehreren Schritten. Die Union
hält damit ihr Versprechen, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken
und ihnen mehr Gestaltungsfreiheit zu geben. Die Union unterstreicht
damit erneut ihre besondere Rolle als die Kommunalpartei.

Das Gesetz bringt den Kommunen eine bereits seit langem geforderte
Entlastung. Allein für den Zeitraum von 2013 bis 2016 entlastet der
Bund die Kommunen mit der Übernahme der Kosten der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung um voraussichtlich 20 Milliarden Euro.
Damit leisten wir einen starken Beitrag zur Konsolidierung der
Finanzen der Kommunen.

Die Union korrigiert die Fehler von Rot-Grün. Die im Jahr 2003
eingeführte Grundsicherung im Alter wurde damals auf die Kommunen
übertragen, ohne die notwendige Finanzierung sicherzustellen.

Seit 2003 haben sich die Kosten allerdings verdreifacht. Unter
anderem nahmen auch Ältere die Grundsicherung in Anspruch, für die
eine mögliche Unterstützung und Solidarität innerhalb ihrer eigenen
Familie nicht möglich war. Etliche Senioren können oder wollen –
trotz ihres eigenen und zum Teil jahrzehntelangen Einsatzes für ihre
Kinder oder andere Familienangehörige – diese Solidarität der eigenen
Familie nicht zumuten.

Die Entlastung für die Kommunen wirkt nicht nur kurz- und
mittelfristig, sondern vor allem auch langfristig. Wegen der
demografischen Entwicklung werden die Ausgaben in der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung langfristig ansteigen.

Mit einem Änderungsantrag haben wir die Berechnung der
Erstattungszahlungen verändert. Auf Basis der
Bund-Länder-Vereinbarungen zum Fiskalpakt werden künftig die
Nettoausgaben des jeweiligen Kalenderjahres quartalsweise erstattet.
Bisher bezog sich die Erstattung der Nettoausgaben auf das
Vorvorjahr. Das entlastet die Länder schon im kommenden Jahr um eine
halbe Milliarde Euro.

Mit dem Gesetz verwirklichen wir unseren Ansatz der Subsidiarität:
Aus der alten Sozialhilfe, für die die Kommunen allein zuständig
waren, wurde die Grundsicherung im Alter entwickelt. Die Leistung
wurde ausgeweitet. Der Bund setzt die Kommunen nun in die Lage, ihrer
vom Bund auferlegten Verantwortung nachzukommen. Die Durchführung
bleibt bei den Kommunen. Dies stärkt die kommunale Selbstverwaltung.“

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