Schiewerling: Mit Stichtagsregelung gegen Frühverrentungswelle bei der Rente mit 63

Aktuell wird diskutiert, wie
Arbeitslosigkeitszeiten bei der Rente mit 63 berücksichtigt werden
sollen. Hierzu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

„Wer eine unbegrenzte Berücksichtigung vor Arbeitslosenzeiten
fordert, öffnet die Schleusen für eine riesige Frühverrentungswelle.
Das kann weder im Sinne der Gewerkschaften, erst recht nicht im Sinne
der älteren Arbeitnehmer sein. Auch ist dies der Generation der
aktiven Beitragszahler nicht zuzumuten. Anstatt echte Lebensleistung
nach 45 Beitragsjahren zu honorieren, werden mit einer unbegrenzten
Anrechnung von Arbeitslosenzeiten neue Ungerechtigkeiten unter den
Beitragszahlern gesät. Deshalb muss es einen wirksamen Riegel geben,
den die Union mit der Stichtagsregelung erreichen wird.

Aus unserer Sicht ist es richtig, Arbeitslosenzeiten bei der
Wartezeit von 45 Jahren nur für Vergangenheitszeiträume zuzulassen.
Arbeitslosigkeit soll nur bis zum Stichtag 1. Juli 2014 mitzählen,
danach generell nicht mehr. Dieser Vorschlag ist verfassungsrechtlich
unbedenklich, weil er das legitime Ziel verfolgt, für die Zukunft an
geltendem Recht festzuhalten, langfristig soll also zur geltenden
Rechtslage für die Rente für besonders langjährig Versicherte
zurückgekehrt werden.

Dem Geist des Koalitionsvertrages und der Begründung im
Gesetzentwurf ist zu entnehmen, dass die Berücksichtigung von
Arbeitslosigkeit nur im Hinblick auf die Verwerfungen auf dem
Arbeitsmarkt nach der deutschen Einheit und in der Wirtschaftskrise
gerechtfertigt ist. Da die Arbeitslosenzahlen danach aber gesunken
und die Beibehaltung der bestehenden Gesetzeslage für die Zukunft
sinnvoll erscheint, streben wir diese Stichtagsregel an.

Damit wird außerdem auch das Problem der Frühverrentung
eingedämmt, weil niemand mehr zulasten der Rentenversicherung und
Arbeitslosenversicherung vom Arbeitgeber mit 61 gekündigt werden
kann, um dann noch mit 2 zusätzlichen Jahren Arbeitslosengeldbezug
die Wartezeit von 45 Jahren zu erfüllen.

Der Vorschlag, stattdessen den Arbeitgebern bei
Frühverrentungsmodellen hier Beiträge abzuverlangen, ist dagegen
nicht zielführend. Es erlaubt den Arbeitgebern, sich hier frei zu
kaufen, um Arbeitnehmer in Arbeitslosigkeit und Rente zu schicken.

Eine unbegrenzte Berücksichtigung vor Arbeitslosigkeitszeiten bei
der Rente mit 63 kann außerdem nicht gewünscht sein. Aus guten
Gründen hatte sich die große Koalition aus CDU/CSU und SPD seinerzeit
ganz klar zur Rente für besonders langjährig Versicherte
entschlossen, bei der Wartezeit gar keine Arbeitslosigkeitszeiten zu
berücksichtigen. Das ist heute geltendes Recht. Damals wie heute ist
es unser gemeinsames Anliegen, dass diese Rentenart diejenigen
begünstigen soll, die besonders lange gearbeitet und Beiträge gezahlt
haben, so dass sie von der Anhebung der Altersgrenzen auf das 67.
Lebensjahr verschont werden sollen.“

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