Schiewerling/Schummer: Assistierte Ausbildung – Kein junger Mensch soll zurückbleiben

Koalition bringt Förderinstrument für Jugendliche
mit hohem Unterstützungsbedarf auf den Weg

Im Ausschuss für Arbeit und Soziales haben heute die
Koalitionsfraktionen den Weg frei gemacht für das neue Instrument der
Assistierten Ausbildung. Dazu erklären der arbeitsmarkt- und
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Karl Schiewerling, und der Beauftragte für Menschen mit
Behinderungen, Uwe Schummer:

„Bessere Chancen für die Ausbildung, bessere Chancen für ein
eigenverantwortliches Leben, starke Chancen auch für junge Menschen
mit Handicap! Mit dieser Zielsetzung schafft die Koalition unter
Führung der Union jetzt für sozial benachteiligte oder
lernbeeinträchtigte Jugendliche ein neues Förderinstrument: die
Assistierte Ausbildung.

Viele dieser Jugendlichen erreichen oft keinen Schulabschluss oder
brechen ihre Ausbildung ab. Mit dem Instrument der „Assistierten
Ausbildung“ will die Koalition jungen Menschen die Chance bieten, in
Betrieben des ersten Arbeitsmarktes in einen Beruf einzusteigen.
Dabei werden sie von fachlich und sozialpädagogisch geschulten
Assistenten unterstützt. Diese begleiten Jugendliche in die Betriebe
und stehen auch Arbeitgebern als Ansprechpartner zur Seite.

Die Assistierte Ausbildung wird in einigen Bundesländern bereits
erfolgreich in Modellversuchen erprobt. Die Union unterstützt diese
Programme und hat mit dem jetzt erweiterten Instrument zudem
erreicht, dass neben lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten
jungen Menschen künftig bundesweit auch diejenigen gefördert werden
können, die aufgrund besonderer Lebensumstände eine betriebliche
Ausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder abschließen können. Bund
und Länder werden in diesen Fällen das Instrument gemeinsam
finanzieren und die Förderkonzepte passgenau aufeinander abstimmen.

Mit der Assistierten Ausbildung setzt die Koalition ein wichtiges
Signal für die Ausbildungsgarantie und geht auch einen weiteren
Schritt in Richtung Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie
kann mit Ausbildungsbegleitenden Hilfen und den
Berufseinstiegsbegleitern vernetzt werden. Damit setzt die Union ein
wichtiges Vorhaben ihres Wahlprogramms um und unterstreicht auch in
diesem Bereich ihre Verlässslichkeit und Verantwortung. Darüber
hinaus stärkt die Koalition das bewährte Instrument der
ausbildungsbegleitenden Hilfen. Künftig erhalten alle jungen Menschen
Unterstützung bei der Aufnahme einer Berufsausbildung bis hin zum
erfolgreichen Abschluss.“

Hintergrund:

Wie in der Allianz für Aus- und Weiterbildung vereinbart, soll die
Assistierte Ausbildung bereits für das kommende Ausbildungsjahr
2015/16 zur Verfügung stehen. Maßnahmen können bis zum 30. September
2018 beginnen.

Mit Assistierter Ausbildung sollen auch betriebliche
Berufsausbildungen von jungen Menschen mit Behinderung, die im Rahmen
des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abweichend von
den Ausbildungsordnungen für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe
durchgeführt werden, unterstützt werden (§ 116 Absatz 2). Die
Leistungen setzen voraus, dass die Jugendlichen für eine betriebliche
Berufsausbildung grundsätzlich geeignet sind, aber auch bei einer
betrieblichen Ausbildung wegen ihrer Behinderung oder zur Sicherung
des Eingliederungserfolges behindertenspezifischer Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen. In diesem Fall erhalten
Teilnehmende bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besondere
Leistungen, wie zum Beispiel ein Ausbildungsgeld nach § 122.

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