Schiewerling: Unser Land braucht einen starken Sozialstaat

Am Ende ihrer zweitägigen Klausurtagung in Würzburg
hat die Arbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“ der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Freitag die „Würzburger Erklärung“
verabschiedet. Damit legt die Arbeitsgruppe ihre Schwerpunkte für die
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik fest. Dazu erklärt der arbeitsmarkt-
und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling:

„Unser Land braucht einen starken Sozialstaat mit fairen Löhnen
und sicheren Renten. Ein starker Sozialstaat kann nur nach den
Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft funktionieren. Soziale
Schieflagen und unfaire Löhne sind mit diesen Grundsätzen nicht
vereinbar. Deshalb wollen CDU/CSU die rechtlichen Voraussetzungen für
einen allgemeinen verbindlichen Mindestlohn schaffen, den die
Tarifpartner festlegen.

Faire Löhne sind zudem eine wichtige Basis, um im Alter eine
auskömmliche Renten zu haben und nicht der Gefahr von Altersarmut
ausgesetzt zu sein. Auch deshalb setzt die Union auf den Mindestlohn.
Löhne – wie auch Mindestlöhne – sind und bleiben eine Sache der
Tarifpartner. Aufgabe des Staats ist es, dass die Tarifautonomie auch
wirklich zu gewährleisten. Dabei setzt die Union auf zwei
Instrumente: Zum einen sollen Tarifverträge schneller für
allgemeinverbindlich erklärt werden können. Zum anderen soll das
Instrument des „Tariflichen Mindestlohns“ nach dem Modell der Union
umgesetzt werden. Die Höhe des Mindestlohns wird dabei von einer
Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften festgelegt. Dieses
Instrument soll für die Branchen gelten, die über keinen Tarifvertrag
und über keinen eigenen tariflichen Mindestlohn verfügen.

Dieses Modell der Union vereint viele Vorteile: Es wahrt das hohe
Gut der Tarifautonomie und schafft soziale Sicherheit im Einklang mit
unserer Arbeits-und Sozialordnung. Ein „Tariflicher Mindestlohn“
hilft es auch den Unternehmen selbst, weil er den fairen Wettbewerb
fördert.

Auch ein „Tariflicher Mindestlohn“ muss aber eine Untergrenze
haben, die überall und gleich gelten muss. Weitergehende
Differenzierungen schaffen neue Unklarheiten und zu viel Bürokratie
bei Durchsetzbarkeit und Kontrolle. Zudem öffnen sie das Tor zu
Gerechtigkeitslücken.“

Hintergrund:

Die „Würzburger Erklärung“ der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales
können Sie im Wortlaut unter:
http://www.cducsu.de/mediagalerie/getMedium.aspx?mid=3119 nachlesen.

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