Der schleswig-holsteinische Arbeitsminister Heiner
Garg von der FDP hat seine Partei aufgefordert, sich für
Lohnuntergrenzen zu öffnen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl
Schiewerling:
„Wir begrüßen die Bereitschaft der FDP, über bundesweit
einheitliche Lohnuntergrenzen zu sprechen. Damit unterstützt auch die
FDP die klare Zielsetzung des Koalitionsvertrags, die wir nun konkret
umsetzen sollten. Dabei geht es um eine einfache, praxisnahe
Anwendung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des
Mindestarbeitsbedingungengesetzes. Da es sich ausschließlich um
politische Verabredungen handelt, sind gesetzliche Änderungen hierfür
nicht erforderlich.
Das Mindestarbeitsbedingungengesetz muss ohne Einschränkung als
geltendes Recht angewendet werden. Damit Tarifverträge auf dem
Verordnungsweg allgemeinverbindlich werden können, müssen für die
Befassung des Tarifausschusses allein die im
Arbeitnehmer-Entsendegesetz vorgesehenen Voraussetzungen gelten. Das
heißt: Stimmen mindestens vier Ausschussmitglieder für den Antrag auf
Allgemeinverbindlicherklärung oder gibt der Tarifausschuss innerhalb
von drei Monaten keine Stellungnahme ab, kann eine Rechtsverordnung
erlassen werden. Stimmen zwei oder drei Ausschussmitglieder für den
Antrag, kann eine Rechtsverordnung nur von der Bundesregierung
erlassen werden. Einer für alle Anträge von Tarifparteien zwingenden
Mehrheit oder gar Einstimmigkeit im Tarifausschuss bedarf es nicht.
CDU/CSU bekennen sich nachdrücklich zur Tarifautonomie und damit
auch zu den von den Tarifparteien festgesetzten Mindestlöhnen. Die
Politik hat die Pflicht, gemeinsam mit den Sozialpartnern darauf
hinzuwirken, dass Tarifautonomie möglich und lebbar bleibt. Bewährt
haben sich tariflich vereinbarte Mindestlöhne, die Aufnahme
bestimmter Branchen in das Arbeitnehmer- Entsendegesetz und die
Anwendung des Instruments der Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Sie
sind geeignete Mittel, um Lohndumping zu verhindern.“
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