Im Renten-Dialog der Bundesregierung stellt die
sogenannte Zuschussrente einen Baustein gegen die drohende
Altersarmut dar. Kritik an diesem Modell äußerte die Deutsche
Rentenversicherung Bund. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl
Schiewerling:
„Menschen, die wegen der Erziehung ihrer Kinder oder der Pflege
von Angehörigen zeitweise nicht im Erwerbsleben standen, haben für
die Gesellschaft enorm viel geleistet. Daher dürfen sie im Alter
nicht in Armut fallen. Genau das aber passiert, wenn ihre reguläre
Rente nicht ausreicht. Wir müssen deshalb dafür sorgen, dass diese
Menschen im Alter mehr haben als eine nackte Grundsicherung. Ihre
Leistung für die Gesellschaft muss der Staat finanziell anerkennen
und unterstützen – und zwar mit staatlichen Zuschüssen auch innerhalb
des gesetzlichen Rentensystems.
Eine auskömmliche Alterssicherung ist die ureigenste Aufgabe der
Rentenversicherung. Auch die gemeinsamen Anstrengungen gegen
Altersarmut gehören zu den originären Aufgaben, denen sich das System
Rentenversicherung stellen muss. Deshalb kann und darf keine Rede
von „Fremdkörpern im Rentensystem“ sein, wenn die Deutsche
Rentenversicherung neue Modelle der sozialen Absicherung im Alter
erwägt. Eine Verweigerungshaltung stünde konträr zum
Selbstverständnis des Rentensystems und seiner Zielsetzungen. Rente
bleibt Rente – auch wenn ein Teil des Geldes vom Staat finanziert
wird.
Die Deutsche Rentenversicherung ist gut in der Lage, ein
Fallmanagement für diese Zusatzrente des Staates durchzuführen. Dies
kann die Rentenversicherung genauso erfolgreich umsetzen wie für
andere Formen von Rentenansprüchen, bei denen eine besondere Prüfung
notwendig ist – zum Beispiel bei der Hinterbliebenenrente.“
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