Schluss mit der Ausnutzung der PJler als billige Hilfskräfte / Marburger Bund bekräftigt Forderungen nach besserer Lehre im Praktischen Jahr

Der Marburger Bund unterstützt mit Nachdruck die
studentischen Forderungen nach einer besseren Lehre und einer
bundesweit einheitlichen, existenzsichernden Aufwandsentschädigung im
Praktischen Jahr (PJ). „Der heutige Aktionstag der Fachschaften an
den medizinischen Fakultäten sendet das richtige Signal: Die
Bedingungen im PJ müssen dringend verbessert werden. Die
Medizinstudierenden brauchen mehr Studienzeit, feste Ansprechpartner,
klar definierte Aufgaben und feste Anwesenheitszeiten. Einige wenige
Krankenhäuser leisten hier Pionierarbeit, sehen die PJler als
zukünftige Kollegen und als Investition in die Zukunft. Diese
Leuchtturmfunktion ist essenziell und verdient besondere Achtung. Es
muss Schluss sein mit der Ausnutzung der PJler als billige
Hilfskräfte im klinischen Alltag“, sagte Victor Banas, Vorsitzender
des Sprecherrats der Medizinstudierenden im Marburger Bund.

In einer großen Befragung unter rund 1.300 Medizinstudierenden im
Praktischen Jahr hat der Marburger Bund im vergangenen Jahr wichtige
Ergebnisse zu Tage gefördert: Die Ausbildung im PJ krankt vor allem
an mangelnder Betreuung und Anleitung. Vielfach wird den angehenden
Ärztinnen und Ärzten die Rolle des Lückenbüßers zugedacht, der
überall dort zur Stelle ist, wo im Krankenhaus Personal gebraucht
wird. Fast zwei Drittel der Medizinstudierenden (63 %) verbrachte im
Rahmen des ersten PJ-Tertials 40 bis 50 Stunden pro Woche im
Krankenhaus, 8 Prozent sogar 50 bis 60 Stunden. Ein Fünftel (21 %)
musste auch regelmäßig Zusatzdienste außerhalb der täglichen
Anwesenheitszeit leisten. Nach der Approbationsordnung für Ärzte (§ 3
Abs. 4) sollen die Studierenden „in der Regel ganztägig an allen
Wochenarbeitstagen im Krankenhaus anwesend sein“ – das schließt
regelmäßige Anwesenheitszeiten von mehr als 40 Stunden pro Woche und
zusätzliche Dienste in der Nacht oder am Wochenende aus.

Ein Großteil der Medizinstudierenden (35 %) bestreitet seinen
Lebensunterhalt während des PJs mit der monatlichen
Aufwandsentschädigung (Geld- und Sachleistung), meist in Kombination
mit Zuwendungen von Eltern oder Familie. In der Regel liegt die
monatliche Aufwandsentschädigung unterhalb des BaföG-Höchstsatzes von
derzeit 649 Euro. Ein Drittel der vom Marburger Bund Befragten gibt
an, weniger als 300 Euro erhalten zu haben. „Wir brauchen eine
bundesweit einheitliche PJ-Aufwandsentschädigung auf einem mindestens
existenzsichernden Niveau, wie dies auch der 121. Deutsche Ärztetag
2018 auf unsere Initiative hin gefordert hat. Die meisten
Studierenden sind während des Praktischen Jahrs dringend auf die
Aufwandsentschädigung angewiesen. Deshalb muss endlich ein
Rechtsanspruch auf eine entsprechende Geldleistung in der
Approbationsordnung verankert werden“, forderte Banas.

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