Schnäppchen-Angebote müssen ohne Zusatzkosten bezahlt werden können

Mannheim, 20. Juli 2010. Urlaubszeit – Reisezeit. Zunehmend werden Reisen via Internet gebucht. Das geht schnell, einfach und ist häufig auch noch preisgünstig. Doch bisweilen haben die Online-Buchungen ihre Tücken. So gibt es immer wieder Versuche etwa von Fluggesellschaften, ihre Schnäppchen-Tickets, die oft für nur wenige Euro zu haben sind, durch zusätzliche Kostenpositionen „preislich aufzuwerten“.

Im vorliegenden Fall hatte eine Fluggesellschaft nur Zahlmethoden angeboten, die mit Zusatzkosten verbunden waren, zum Beispiel Gebühren von vier Euro pro Fluggast und einfachem Flug für den Kauf per Kreditkarte.

Dieser Praxis hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20.05.2010 (AZ: Xa ZR 68/09) einen Riegel vorgeschoben. Nach dem Spruch der Karlsruher Richter dürfen solche Zusatzgebühren etwa für Kreditkartenzahlungen oder Ähnliches dürften nur erhoben werden, wenn zugleich auch mindestens eine Bezahlmethode angeboten wird, die keine zusätzlichen Kosten verursacht.

Die Kunden, so die Begründung des BGH, müssen ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen können, ohne dass dafür eine extra Gebühr verlangt wird. Nach Ansicht des höchsten deutschen Zivilgerichts muss die Zahlung auf einem gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu erbringen sein.

Die Rechtstipps für Online-Händler und Verbraucher stellt Medienrechtler Michael Rohrlich im Auftrag von iclear zusammen. Weitergehende Infos und die genannten Gesetzestexte / Urteile im Volltext, soweit schon vorliegend, finden sich unter www.rechtssicher.info.

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