Schockenhoff: Weitere Sanktionen gegen Russland in Erwägung ziehen

Wahlen in der Ostukraine sind gravierender Verstoß
gegen die Minsker Vereinbarungen

In den von prorussischen Separatisten besetzten Gebieten in der
Ostukraine haben am gestrigen Sonntag Wahlen stattgefunden. Dazu
erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Schockenhoff:

„Die inszenierten Wahlen in der Ostukraine sind ein gravierender
Verstoß gegen die Minsker Vereinbarungen, die zwischen dem russischen
Präsidenten Wladimir Putin, dem ukrainischen Präsidenten Petro
Poroschenko und den Separatisten getroffen wurden. Eine Wahl in den
beiden ostukrainischen Regionen hätte der Vereinbarung zufolge nach
ukrainischem Recht stattfinden müssen. Das war leider nicht der Fall.
Zudem gab es keine Wählerlisten, d.h. Menschen sind mehrfach wählen
gegangen oder zum Wählen geschickt worden. Das ist eine weitere, von
Russland unterstützte Aktion, um die Bemühungen um einen
Waffenstillstand und die Einheit der Ukraine zu sabotieren. Das steht
im klaren Widerspruch zu den Zusagen Putins, die Einheit der Ukraine
nicht infrage zu stellen.

Eine derartige Provokation sollte die Europäische Union nicht
einfach hinnehmen. Ihrer Aussage, dass die Abstimmung in der
Ostukraine illegal und rechtswidrig ist, sollte sie Taten folgen
lassen. Alle Überlegungen, die auf eine Lockerung der Sanktionen
gegen Russland abzielen, sind daher völlig abwegig. Im Gegenteil: Die
Liste der personenbezogenen Sanktionen müsste um diejenigen Personen
erweitert werden, die für die Vorbereitung und Durchführung dieser
illegalen Wahlen Verantwortung tragen.

Zugleich muss die EU als eine Antwort auf diese Provokationen ihre
Anstrengungen verstärken, die ukrainische Bevölkerung auf ihren Weg
zu einem europäischen, demokratischen und rechtsstaatlichen Staat zu
unterstützen.“

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