Schön: Der Kinderschutz erfordert schnelles Handeln

Gesetzentwurf muss zügig auf den Weg gebracht
werden Straftaten im Bereich der Kinderpornografie haben laut der
Polizeilichen Kriminalstatistik, die am heutigen Mittwoch vorgestellt
wurde, drastisch zugenommen. Gegenüber 2012 sind sie um 27,9 Prozent
gestiegen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön:

„Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren. Wir müssen Kinder und
Jugendliche besser vor sexueller Ausbeutung schützen. Der
Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas muss nun zügig in
den Bundestag eingebracht werden. Bereits im März hat die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Eckpunktepapier mit konkreten
Maßnahmen für ein Opferschutzpaket vorgelegt.

Darin fordern wir unter anderem, dass unser Strafrecht und die
Strafverfolgung in Bezug auf den Besitz von Film- und Fotoaufnahmen
mit unbekleideten Kindern und Jugendlichen in Deutschland verschärft
werden, damit Kinder besser geschützt sind. Ebenso gilt es, das
Sexualstrafrecht an das digitale Zeitalter anzupassen – dies
insbesondere mit Blick auf das so genannte Cybergrooming. Wir freuen
uns, dass das Bundesjustizministerium viele dieser Vorschläge im
Referentenentwurf von Anfang April aufgegriffen hat. Es wird höchste
Zeit, dass dieser nun im Deutschen Bundestag beraten und
verabschiedet wird.

Bereits 2012 hat die unionsgeführte Regierung das
Kinderschutzgesetz eingeführt, das maßgebliche Verbesserungen
erbracht hat. Diesen Ansatz der Prävention und Intervention gilt es
mit einer Verschärfung in Bezug auf strafrechtlich relevante
Sachverhalte zu ergänzen. Unser aller Ziel muss weiterhin ein
konsequenter und nachhaltiger Kinder- und Jugendschutz sein. Wir
müssen handeln: jetzt!“

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