Besserer Schutz vor sexueller Ausbeutung von
Kindern und Jugendlichen Justizminister hat Heiko Maas hat in der
Saarbrücker Zeitung angekündigt, bis Ostern einen Gesetzentwurf zur
Verschärfung des Strafrechts vorzulegen. Dazu erklären die
stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Nadine Schön und Thomas Strobl:
„Natürlich begrüßen wir das Vorhaben, neben eindeutiger
Kinderpornografie auch den gewerbsmäßigen Handel mit Nacktbildern
von Kindern unter Strafe zu stellen. Diese Anpassung unseres
Rechtssystems ist sicherlich zwingend erforderlich.
Allerdings brauchen wir darüber hinausgehend ein weitreichendes
Opferschutzpaket, um Kinder und Jugendliche besser vor sexueller
Ausbeutung schützen zu können. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat
dazu unter unserer Federführung ein umfassendes Konzept erarbeitet.
Dazu zählt beispielsweise auch, dass wir Cybergrooming eindeutig
unter Strafe stellen. Wer die Anonymität des Internets ausnutzt und
gezielt Kinder und Jugendliche im Internet anspricht, in der Absicht
sexuelle Kontakte zu knüpfen oder Bilder zu erhalten, soll in jedem
Fall bestraft werden.
Darüber hinaus bedarf es zwingend einer Prüfung von
Wertungswidersprüchen und Regelungslücken. Die Tatsache, dass ein
„Vertretungslehrer“ bei einem sexuellen Übergriff straffrei bleiben
kann, weil er in einem anderen „Obhutsverhältnis“ zu Schülern steht
als der Klassenlehrer, ist völlig inakzeptabel und widerspricht jeder
Lebenswirklichkeit. Hier müssen wir Minderjährige effektiver vor
sexuellen Übergriffen in Erziehungsverhältnissen schützen.
Neben verschärfter und konsequenter Intervention setzen wir auf
Prävention. Diesen Ansatz werden wir auch weiterhin verfolgen. Unser
aller Ziel muss ein konsequenter und nachhaltiger Kinder- und
Jugendschutz sein.“
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