Schön/Weinberg: Mehr Schutz und Sicherheit für Prostituierte

Koalition bringt Verbesserungen für Prostituierte
auf den Weg

Die Frauenpolitikerinnen und -politiker der Koalition haben sich
gestern über die Einzelheiten der Reform des Prostitutionsgesetzes
geeinigt. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der frauenpolitische
Sprecher, Marcus Weinberg:

Nadine Schön:

„Es ist uns gelungen, im Kampf gegen Zwangsprostitution wichtige
Änderungen am Prostitutionsgesetz, das die rot-grüne Koalition im
Jahr 2002 auf den Weg gebracht hatte, durchzusetzen. Wir schaffen
umfassende Möglichkeiten für eine bessere Kontrolle und ermöglichen
mehr Schutz und Hilfe für die Frauen, die unter den schlimmen
Zuständen im Milieu leiden. Im Prostitutionsgewerbe wird es keine
Anonymität mehr geben: Alle Prostituierten müssen sich künftig
anmelden und den Nachweis über die Anmeldung auf Verlangen gegenüber
Behörden vorlegen. Voraussetzung für die Anmeldung ist der Nachweis
einer ärztlichen Gesundheitsberatung, durch die wir Prostituierten
ermöglichen, Kontakt zu einer vertraulichen Stelle außerhalb des
Milieus aufzunehmen. Unter 21-Jährige müssen sich jährlich neu
anmelden, über 21-Jährige alle zwei Jahre. In diesem Zeitraum müssen
sie erneut zwei Mal bei einem Arzt vorstellig werden. Wichtig ist
für uns auch die Einführung der Kondompflicht, die die
Selbstbestimmung der Prostituierten stärkt. Mit Verweis auf das
Gesetz kann ungeschützter Geschlechtsverkehr abgelehnt werden. Ein
klares Signal an den Freier, dass Prostituierte nicht als reine
Objekte anzusehen sind. Mit der Einführung eines besonderen
Schutzparagrafen für unter 21-Jährige wird der besonderen Situation
der jungen Prostituierten Rechnung getragen. Ich freue mich, dass mit
dieser Einigung allen Forderungen aus den Eckpunkten, die die
CDU/CSU-Fraktion im Frühjahr beschlossen hat, Rechnung getragen
wurde.“

Marcus Weinberg:

„CDU und CSU ist die Novellierung des Prostitutionsgesetzes seit
langem ein sehr wichtiges Anliegen. Für die Menschenhändler
undAusbeuter von Prostituierten war gestern ein schlechter Tag.
Deutschland wird bald nicht mehr das unkontrollierte Bordell Europas
sein. Die selbstbestimmt in der legalen Prostitution arbeitenden
Menschen bekommen Schutz und Schirm für ihre Tätigkeit.

Mit der Einigung beweisen die Koalitionsfraktionen
Entschlossenheit, die unhaltbaren Zustände in der Prostitution
anzugehen. Die langen Verhandlungen führten zu guten Ergebnissen im
Sinne der Stärkung des Schutzes und der Sicherheit der Betroffenen.
Die Union ist zufrieden mit der Einigung. Wir haben eine Lösung
gefunden, die Prostituierte besser schützt und Fremdbestimmung
bekämpft. Das Gesamtergebnis schafft ein sinnvolles Netz aus
Beratung, Schutz, Sicherheit, und Kontrolle.

Insbesondere die persönliche Anmeldepflicht für alle
Prostituierten und die Erlaubnispflicht für die Betreiber von
Prostitutionsstätten stellen sicher, dass der Prostitutionsmarkt für
Kriminelle weniger attraktiv wird. Prostituierte erhalten über die
Anmeldepflicht auch Kontaktmöglichkeiten außerhalb des Milieus und
können dort Unterstützung erhalten. Anzeichen von Zwangsprostitution
können frühzeitig erkannt werden.

Bei den Gesundheitsberatungen haben wir es nicht bei rein
freiwilligen Angeboten belassen, sondern es gibt die Pflicht für
Prostituierte, sich regelmäßig medizinisch von einem Arzt oder Ärztin
beraten zu lassen. Ob und inwiefern sich die Prostituierten im Rahmen
der Beratungen auch gesundheitlich untersuchen lassen, steht ihnen
frei.

Dem besonderen Schutzbedürfnis der unter 21-Jährgen wird mit einer
höheren Beratungsdichte im Rahmen einer für die Altersgruppe
spezifischen Anmeldepflicht und einem besonderen Beratungsanspruch
Rechnung getragen.

Mit der Kondompflicht stärken wir die Prostituierten darin, sich
gegen andersartige Wünsche von Freiern zu behaupten. Bei Verstößen
wird allerdings nicht die Prostituierte bestraft, sondern der Freier
und der Betreiber, der keine Kondome auslegt.“

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