Schön: Wir brauchen einen Digitalcheck für Gesetze

„Digital first“ muss Leitprinzip werden

Der Normenkontrollrat hat am heutigen Dienstag ein Gutachten zum
Gesetzgebungsprozess vorgelegt, in dem er schwerfällige bürokratische
Abläufe beklagt. Hierzu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„–Digital first–, so lautet das Prinzip, zu dem wir uns im
Koalitionsvertrag mit Blick auf Verwaltungsabläufe bekannt haben. Die
digitale Bearbeitung soll Vorrang haben – niemand soll mehr
persönlich auf dem Amt erscheinen oder sein Anliegen in Schriftform
formulieren müssen. Dafür wird jedoch oft eine automatisierte
Bearbeitung nötig. Doch nicht jedes Gesetz, das wir im Bundestag
verabschieden, ist für eine solche automatisierte Sachbearbeitung
geeignet.

In Dänemark hingegen wird jeder Gesetzentwurf einem Digital-Check
unterzogen, um ihn für automatisierte Sachbearbeitung fit zu machen.
Dabei prüft eine sechsköpfige Arbeitsgruppe die Gesetzentwürfe nach
verschiedenen Prinzipien, etwa ob die Regeln klar formuliert und
einfach zu handhaben sind, ob automatisierte Sachbearbeitung möglich
ist oder Begriffe einheitlich verwendet werden. Seit der Einführung
des Checks machen sich dort verschiedene positive Effekte bemerkbar,
wie mehr Transparenz und einfache Handhabung. Für die Ministerien ist
es ebenfalls einfacher geworden, digitalisierungstaugliche Entwürfe
vorzubereiten.

Auch die Bundesregierung plant einen Digitalisierungscheck. Die
positiven Erfahrungen, die man bei unseren Nachbarn mit diesem
Mechanismus gemacht hat, sollten wir nutzen und uns zu eigen machen.“

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