
Negativer Schufa Eintrag – sollte man einen negativen Schufa Eintrag löschen lassen?
Schufa Score – kann man den Schufa Score verbessern?
Von Euronetwork
Schufa Urteil: Am 1. November 2011 wurde die Schufa Holding AG auf unsere Klage hin vom Landgericht Berlin verurteilt, die Details der Berechnung der Kreditausfallwahrscheinlichkeit, bzw. des Scoring-Verfahrens, offenzulegen (LG Berlin, Urteil vom 1. November 2011 – 6 O 479/10). Wie es zu dieser Klage kam kann man hier nachlesen: www.auskunfteien-hilfe.de
Schufa Problem: Nach Bekanntwerden dieses Urteils durch die Presse wurden wir, die Wirtschaftsberatungund SchuldnerberatungEuronetwork, massiv aus dem gesamten Bundesgebiet kontaktiert, gelobt und beglückwünscht. Nicht nur Betroffene meldeten sich – auch viele Rechtsanwälte und Schuldnerberater sprachen uns ihre Wertschätzung aus, sowie zahlreiche Geschäftsführer / Vorstände von Kapitalgesellschaften und auch Freiberufler. Aus den vielen Anrufen und Mails durften wir einen Vorgeschmack auf das sträflich unterschätzte Ausmaß der Schufa Problematik in Deutschland erhalten. Wir wussten zwar, dass in Sachen Schufa sehr Vieles im Argen war – aber dass es speziell in Sachen Schufa derart viel war / ist – das gab uns schwer zu denken. Daher möchten wir im Nachgang hier erneut kurz auf diese systemrelevanten Probleme mit der „Schufa“, dem „Schufa Scoring“, bzw. dem Thema „Schufa Score verbessern“, und dem Thema „negativen Schufa Eintrag löschen“ eingehen.
Schufa Hilfe: Nach der Veröffentlichung des Urteils haben wir eine Plattform für Geschädigte geschaffen, auf der Geschädigte sich anmelden können und denen schnell und professionell geholfen werden kann. Es handelt sich um die Schufa Hilfe (und auch andere Auskunfteien Hilfe) www.auskunfteien-hilfe.de.
Videolink: http://www.youtube.com/watch?v=_ruJYp8pCYY
Schufa Praxis Alltag: Als Wirtschaftsberater ist für uns die einwandfreie Bonität unserer Klienten imperativ. Jeder Kunde wird gebeten nebst seine Schufa Selbstauskunft auch seine Schufa Spezialscorewerte einzuholen. Das wird dann kritisch untersucht. Leider sehen wir es sehr häufig, dass die Schufa bei einkommens- und bonitätsstarken Menschen mit den, eben im o.g. Urteil beklagten und äußerst fragwürdigen, Schufa Score Berechnungen, schlechtere Bonitäten ausweist. Das ist insofern ganz schlimm, weil im Falle eines plötzlichen Kreditbedarfs eben dann sich der schlechtere Schufa Score auf den Zins dramatisch auswirkt. In einem aktuellen Fall prüften wir im Rahmen unserer Tätigkeit die Schufa eines sehr solventen Unternehmers mit seit Jahrzehnten guter Auftragslage (viele öffentliche und auch lukrative Aufträge) und einer auffallend guten Liquidität. Trotzdem er keinerlei Negativeinträge in seiner Schufa verzeichnet hatte, und seine Konten über Jahrzehnte sauber führte, wies die Schufa ihm einen Schufa Score von abgerundet 94% aus. Dieser konnte so nicht stimmen, und bei genauerem Hinsehen fiel uns folgender Sachverhalt auf: Während sein Schufa Score für die Santander Consumer Bank bei abgerundet 99% lag, lag sein Schufa Score für die Sparkassen abgerundet bei nur 83%! Nun der Clou: Dieser Unternehmer hatte nie ein Konto bei irgendeiner Sparkasse!!! Aber genau dieser Schufa Score ist der Schufa Score Wert, der seinen gesamt Schufa Score so dramatisch verschlechtert und im Falle einer Kreditaufnahme, wie bereits erwähnt, für erheblich schlechtere Kreditkonditionen sorgt. So etwas wird dann meist sehr teuer! Oft fordern dann Banken, bei solchen Fällen zusätzliche Garantien, Versicherungen und Abtretungen. Selbst geschaffenes lukratives Zusatzgeschäft?
Schufa manipuliert Kreditgeschäft?
Im Pressebericht zum o.g. Schufa Urteil hatten wir bereits darüber berichtet, dass es auch den Richtern im Gerichtssaal auffiel, und sie fragten die Schufa Anwälte, wie sie ausschließen könnten, dass es sich hier seitens der Schufa um kartellwidrige Manipulationen der Kreditvergabe zum Nachteil der Mitbewerber handeln könnte. Was viele Menschen nicht wissen, ist, außer der Tatsache, dass die Schufa tatsächlich einigen Banken gehört, und auch außer der Tatsache, dass alternative Kreditinstitute benachteiligt werden (siehe unser Pressebericht über das Schufa Urteil), einige Banken aus der Schufa auch austreten! So z.B. auch vereinzelt diverse Sparkassen! Das wird aber nicht an die große Glocke gehängt. Was bei den Aktionärsversammlungen der Schufa zum Nachteil der „Subjekte des Geldverdienens“ (die Schufa verdient Geld durch Verkauf von personenbezogenen Daten) beschlossen wird, bleibt uns nur solange verborgen, bis wir auf diese unerträglichen Unstimmigkeiten mit vehementer Forderung nach glasklarer Transparenz, der Forderung nach Möglichkeit des Widerspruchs eben durch Transparenz, und der damit einhergehenden Möglichkeit der Schadensersatzforderungen im Falle des finanziellen Schadens durch Falscheinträge und ihrer negativen kausalen Auswirkungen, bestehen.
Schufa Negativeintrag löschen
Im Internet sind zahlreiche Informationen in Sachen „negative Schufa Einträge löschen“ zu finden. Viele „Spezialisten“ bieten sogar kostenpflichtige E-Books für den „Selbermacher“ an. Selbst Ombudsmänner gibt es in Sachen Schufa. Leider gibt es eine schlechte Nachricht zu diesem Thema: 90 Jahre konnte die Schufa tun und lassen was sie wollte und keiner hinderte sie daran. Weder ein Spezialist, noch ein Ombudsmann, noch andere „Sachverständige“! Bis wir kamen, kämpften und siegten! Mit anderen Worten: Besserwisser benötigt kein Betroffener! Bessermacher sind die Lösung! Fatal ist die Aussage zahlreicher selbsternannter „Spezialisten“ ein titulierter Eintrag wäre rechtens und könne nicht gelöscht werden. Dieses pauschale Glaubensbekenntnis kann so nicht im Raum stehen gelassen werden. Die Titulierung einer Forderung kann ja durchaus gerechtfertigt sein, aber ist denn auch der Eintrag so erfolgt, dass er Bundesdatenschutzgesetz konform ist? Vergessen wir eins nicht: Viele Titel werden der Schufa durch Inkassounternehmen zugetragen. Diese machen oft gravierende Fehler, versuchen die Gläubiger zu erpressen, und machen sich nicht selten sogar durch rechtswidriges Verhalten schadensersatzpflichtig. Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ist ein sehr sehr komplexes Rechtsgebiet. Es gibt nur ganz wenige hoch spezialisierte Anwälte für solche Angelegenheiten. Das der Laie hier selbst viel bewegen kann – auch mit Hilfe eines E-Books – ist schwer vorstellbar. Das war die schlechte Nachricht!
Schufa Eintrag löschen – die gute Nachricht:
Auf Anfrage können die meisten Schufa Angelegenheiten im Vorfeld auf ihre Aussicht hin überprüft werden. Das kostet nichts. Viele Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten für solche Verfahren, wenn sie Aussicht auf Erfolg haben. Es gibt aber auch einige Bürger, die im Leben sehr naiv und gutgläubig sind. Diese haben keine Rechtsschutzversicherung. Diese sollten in weiser Voraussicht umgehend eine abschließen und auch ihren Fall auf ein Kosten-Nutzenverhältnis hin überprüfen. Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, sollte eines wissen: Es gibt einige Rechtsschutzversicherungen, die keine 3-monatige Wartezeit haben. Einen sehr guten Versicherungsvergleichsrechner findet man hier: www.versicherung-geldsparen.de Es macht Sinn mit diesem Versicherungs-vergleichsrechner etwas zu spielen, d.h. sich alle guten Angebote anzeigen zu lassen. Natürlich übernimmt keine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung einen Fall, der vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung bekannt wurde. Trotzdem sollte aber jeder Bürger eine Rechtsschutzversicherung haben – allein schon aus dem Grunde der weisen Voraussicht, und weil man solche Fehler von eklatanten Versicherungsdefiziten einfach mal nicht stur weiter führen sollte. Wer auf diesem Versicherungsvergleichsrechner mal nachgeschaut hat, wird erstaunt sein, für wie Wenig man sich eine sehr gute Rechtschutzversicherung zulegen kann. Zudem ist dieser Vergleichsrechner Werbefrei und übersichtlich – also für jeden verständlich!
Schadensersatz
In einem aktuellen Fall entging einem solventen Unternehmer ein einmaliges, sehr lukratives Immobiliengeschäft in beträchtlicher Höhe, weil sein Scorewert auf Grund einer ungerechtfertigten Falscheintragung (nicht BDSG-konform) von über 99% bei der Schufa auf fast 10% herunter „korrigiert“ wurde. Keine Chance – auch beim besten Willen nicht – irgendwo einen Kredit zu bekommen. Auch nicht bei den Banken, die aus der Schufa ausgetreten sind. Diese fragen ja trotzdem nach der Schufa Selbstauskunft, die man dann selbst mitbringen muss! Außerdem dürfen Banken – da gibt es leider keine Ausnahme – u.a. nach den Basler Kreditvergabekriterien bei negativer Bonität keine Kredite vergeben. Wäre das so einfach hätte z.B. Griechenland ja kein Problem sich zu refinanzieren und unseriöse Kredithaie keine Chance mit ihren meist kriminellen Machenschaften! Solche Chancen, wie das soeben beschriebene Immobiliengeschäft, kommen bei den meisten Menschen nur ein Mal im Leben vor, weil es sich um das Schnäppchen handelt, und nicht um ein normales, alltägliches Geschäft. Nun stellt sich die Frage nach dem Schadensersatz. Wer ist für solche systemrelevanten Wirtschaftsschäden, wie wir sie zu tausenden im deutschen Mittelstand vermuten müssen, in die Haftung zu nehmen? Die Auskunftei? Das Inkassoinstitut? Als Wirtschaftsberater fragen wir zu Recht: Muss man sich diese erheblichen wirtschaftlichen Schäden mit negativen kausalen Auswirkungen gefallen lassen? Ist die Meinung NEIN, dann könnte es sich lohnen solche Fälle den Besten der Besten in Sachen Auskunfteien zur Prüfung zu übergeben. Sicherlich wird nicht jeder Fall aussichtsreich sein, doch lehrt das Leben eins: Wer nichts unternimmt hat bereits verloren!
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