Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf des
Versorgungsstärkungsgesetzes verabschiedet. Dazu erklärt der
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:
„Die große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt,
die medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen zu
verbessern. Mit dem vorliegenden Entwurf des
Versorgungstärkungsgesetzes rückt dieses Ziel näher. Das Gesetz sieht
vor, Menschen mit schweren Behinderungen auch über ihr 18. Lebensjahr
hinaus in Medizinischen Behandlungszentren (MVZ) zu betreuen und zu
versorgen. Für viele Patienten, deren Behandlung komplex ist oder die
wegen mangelnder Barrierefreiheit der Praxen nicht jeden Facharzt
aufsuchen können, sind diese Zentren unverzichtbar.
Vor allem Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die heute in
sozialpädiatrischen Zentren behandelt werden, können sich auch in
Zukunft auf ihr bewährtes Versorgungsnetzwerk verlassen. Eine
kontinuierliche Behandlung ist vor allem für Patienten mit
vielfältigen Beeinträchtigungen wichtig, um Fehlbehandlungen zu
verhindern oder unnötige Folgeerkrankungen zu vermeiden. Die Ärzte in
den Medizinischen Behandlungszentren sind darin sehr erfahren. Sie
stellen Diagnosen, koordinieren Behandlungen, stellen Therapiepläne
auf und überweisen zu Fachärzten. Zudem arbeiten sie mit anderen
Ärzten, Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Diensten der
Eingliederungshilfe eng zusammen.
Eine lückenlose und verlässliche ambulante Gesundheitsversorgung
vom Kindes- bis ins Erwachsenenalter stellen für Menschen mit
mehrfachen Beeinträchtigungen und für ihre Familien eine wichtige
Entlastung dar. Das Gesetz wird dies für die Zukunft sicherstellen.“
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