Nachunternehmerhaftung schützt Beschäftigte,
Mitbewerber und Vor-Ort-Handel vor Nachteilen
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines
Gesetzes zur Nachunternehmerhaftung bei Paketdiensten beschlossen.
Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:
„Mit der Einführung der Nachunternehmerhaftung für nicht
geleistete Sozialabgaben in der Paketbranche begegnen wir
Missständen, die bei Teilen der Branche festzustellen sind. Es ist
uns ein Anliegen, dass die Beschäftigten fair bezahlt und wie
vorgeschrieben sozial abgesichert werden. Zugleich wollen wir die
Unternehmen, die ihren Pflichten nachkommen, vor Nachteilen im
Wettbewerb schützen. Solche Wettbewerbsnachteile durch unrechtmäßige
Methoden, die Paketkosten zu senken, erleidet auch der
mittelständische Handel vor Ort gegenüber dem Online-Handel.
Mit der Einführung der Haftung für Sozialversicherungsbetrug eines
beauftragten Unternehmens verhindern wir, dass auftraggebende
Unternehmen von unrechtmäßigen Zuständen profitieren und sich dann
hinter Subunternehmerketten verstecken können, wenn es um die
rechtlichen Konsequenzen geht. Es war uns zugleich wichtig, dass
gerade die korrekt handelnden Unternehmen dabei weder einem
unkalkulierbaren Haftungsrisiko noch einer unverhältnismäßigen
Bürokratie ausgesetzt sind.
Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge aufgrund positiver
Erfahrungen mit dem Subunternehmen ist eine ,Enthaftung– des
auftraggebenden Unternehmens möglich. Mit dieser stehen Betriebe mit
abhängig Beschäftigten ohnehin regelmäßig in Kontakt. Auch können
Subunternehmen auf dem Wege einer unabhängigen Prüfung, der
sogenannten Präqualifikation, ihre Eignung nachweisen und damit ihren
Auftraggeber aus der Haftung entlassen. Diese Eignung setzt z.B. auch
voraus, dass Lohnvorschriften oder auch das Aufenthaltsrecht beachtet
werden. Die Präqualifikation hat sich in der Bauwirtschaft bewährt
und wurde aufgrund von Vorschlägen aus der Paketbranche als Option in
den Gesetzentwurf aufgenommen.
Von den Aufsichtsbehörden waren Missstände in der Paketbranche
schon seit längerem beobachtet worden. Die unionsgeführte
Landesregierung in Nordrhein-Westfalen führte bereits 2018 eine
Arbeitsschutzaktion ,Fairer Versandhandel– durch. Ein verändertes
Verhalten in den auffälligen Teilen der Branche hat das aber nicht
bewirkt. Daher ist ein Signal des Gesetzgebers unumgänglich geworden,
dass er da konsequent handelt, wo die grundsätzlich von uns gewollten
unternehmerischen Freiräume für unlautere Geschäftsmodelle zu Lasten
der Beschäftigten und der Mitbewerber ausgenutzt werden.“
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