Private Pflegeeinrichtungen müssen Tarifverträge
abschließen, um einen Pflegenotstand zu vermeiden
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat 14 Euro als Untergrenze
für die Entlohnung von qualifizierten Pflegekräften genannt. Hierzu
erklärt Uwe Schummer, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
„Es ist gut und richtig, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
mit einem unteren Stundenlohn von 14 Euro für Pflegefachkräfte eine
Zielmarke genannt hat. Zu attraktiven Arbeitsbedingungen gehören auch
gute Löhne. Wir wollen, dass die Pflegebranche engagierte und fähige
Menschen gewinnen kann. Besonders in der Altenpflege ist der
Handlungsbedarf groß. Es geht um nicht weniger als um die Abwendung
eines Pflegenotstandes.
Die Sozialpartner in der Branche sind am Zuge, die Einzelheiten in
überschaubarer Zeit tarifvertraglich zu regeln. Diese Vereinbarungen
müssen dann für alle in der Pflege gelten. Mit dem Gesetz für bessere
Löhne in der Pflege werden wir die Rahmenbedingungen für das
Zustandekommen solcher Tarifverträge verbessern.
In Teilen der privaten Pflegelandschaft gibt es leider fehlende
Verhandlungsbereitschaft bis hin zu aktivem Widerstand gegen
Tarifverträge. Das ist unverständlich, zumal gleichzeitig darüber
geklagt wird, wie schwer es ist, geeignete Pflegekräfte zu finden.
Deshalb wird das geplante Gesetz auch Vorkehrungen gegen solche
Blockaden treffen.“
Hintergrund: Der aktuelle, für Pflegehilfskräfte gedachte
allgemeine Mindestlohn in der Pflege beträgt 11,05 Euro in
Westdeutschland und 10,55 Euro in Ostdeutschland. Für
Pflegefachkräfte gibt es keine eigene Untergrenze.
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