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Schutz für Beschäftige muss weiter verbessert werden
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12. Datenschutzkongress 2011
18. und 19. Mai 2011, Pullman Berlin Schweizerhof, Berlin
Programm:www.datenschutzkongress.de
Berlin/Düsseldorf, 5. April 2011. „Die Überwachung soll abgebaut werden“,
forderte Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit in einem Interview mit dem Deutschlandradio. (25.02.2011)
Es seien weitere Verbesserungen beim Arbeitnehmerdatenschutz notwendig. Im
Augenblick gebe es zu allgemeine Abwägungsklauseln, die Arbeitnehmer und
Arbeitgeber unterschiedlich auslegen. Ziel bei der Überarbeitung müsse es sein,
mehr rechtliche Klarheit zu schaffen. Auf dem 12. Datenschutzkongress 2011 (18.
und 19. Mai 2011, Berlin) spricht Schaar über Verbesserungspotenziale beim
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Zukunft des Datenschutzes für
Unternehmen. Weitere Schwerpunkte des Kongresses sind Anforderungen an den
Datenschutz bei flexiblen Arbeitsplätzen, Ortungssystemen und Cloud Computing
sowie zahlreiche Erfahrungsberichte zur Umsetzung der letzten Novellierung. Das
vollständige Programm ist abrufbar unter: www.datenschutzkongress.de
Neuregelung beim Beschäftigtendatenschutz
Einen Überblick über die Neuregelungen des neuen Beschäftigtendatenschutzes gibt
Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Universität Bonn). Neben handwerklichen
Schwächen geht er auch auf erste Entwicklungen bei Betriebsvereinbarungen,
Rechtssicherheit bei Telekommunikation und Überwachungsvideos ein. Eine
Einschätzung aus Unternehmenssicht gibt Dr. Jyn Schultze-Melling LL.M. (DB
Mobility Logistics AG). Der Leiter für Mitarbeiter- und Konzerndatenschutz
erörtert, wie sich Datenschutz und Compliance vereinbaren lassen. In der
anschließenden Podiumsdiskussion „Compliance ohne Arbeitnehmerüberwachung?“
diskutieren unter der Leitung des Vorsitzenden Dr. Ulrich Wuermeling LL.M.
(Latham & Watkins LLP) Schaar, Prof. Thüsing, Roland Wolf (Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Prof. Dr. Peter Wedde (Europäische
Akademie der Arbeit, Goethe-Universität Frankfurt/Main) über datenschutzkonforme
Arbeitnehmerüberwachung.
Datenschutz und Datensicherheit in der Praxis
Über erste Erfahrungen mit dem Paragraphen 11 des BDSG bei
Auftragsdatenverarbeitung spricht Prof. Dr. Thomas Hoeren (Westfälische
Wilhelms-Universität Münster). Datenschutzrechtliche Probleme bei
Wanderarbeitsplätzen gerade bei Smartphones, Laptop und Tablet-PC erörtert Dr.
Dirk Herkströter (Vodafone D2). Dr. Markus Säugling (Kabel Deutschland)
referiert über die Arten werblicher Ansprache im Zusammenspiel der gesetzlichen
Regelungen des TMG, TKG, BDSG und UWG. „Die Informationspflicht des Paragraphen
42a BDSG ist ein Damoklesschwert für die Unternehmen. Jedoch ein Gewinn für den
Datenschutz“, erklärte Günther Dorn (ehemals Bayerisches Landesamt für
Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken) im Vorfeld des
Datenschutzkongresses. Er spricht über seine Erfahrungen bei der Umsetzung der
neuen Vorschrift. Die Hauptursachen unerwünschten Datenabflusses wie technische
Lücken und Unachtsamkeit im Umgang mit sensiblen Daten erläutert Dirk Fox
(Secorvo Security Consulting).
Extra: European Data Protection Day
Mit der tiefgreifenden Reform der europäischen Datenschutzrichtlinie befassen
sich beim ersten European Data Protection Day am 17. Mai 2011 unter anderem
Peter Hustinx (European Data Protection Supervisor, Belgium), Paul M. Schwartz
(University of California), Dr. Ian Walden (University of London, Great
Britain), Artemi Rallo Lombarte (Agencia Española de Protección de Datos,
Spain), Dr. Stefan Hanloser (Allianz Global Investors AG, Germany) sowie
zahlreiche weitere Experten. Details zu dem Programm unter:www.edpd-
conference.com
Pressekontakt:
Julia Batzing
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— Ende der Mitteilung —
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