Der Volksmund weiß es: Die Kleinen hängt man,
die Großen lässt man laufen. Bei Christian Wulff ist der Eindruck ein
anderer. Der frühere Bundespräsident ist angeklagt der
Vorteilsannahme im Gegenwert von 719,40 Euro. Die Anklageschrift
umfasst 79 Seiten, geladen sind 25 Zeugen – ein sehr beachtlicher
Aufwand.
Die These sei gewagt: Würde sich dieser Verdacht gegen einen
08/15-Beamten richten, das Verfahren wäre längst eingestellt. Man
kann einwenden, dass Christian Wulff eben kein normaler Beamter war.
Dass in seinem speziellen Fall deshalb jeder Anschein von Milde zu
vermeiden sei. Aber das wäre rechtlich eine schräge Argumentation. Es
drängt sich ein anderer Verdacht auf: Die Staatsanwälte wollen am
Ende ihrer spektakulären Ermittlungen partout nicht mit leeren Händen
dastehen. Sie haben während ihrer Arbeit diverse Indiskretionen nicht
plausibel erklären können. Ein Freispruch Wulffs wäre für sie eine
Niederlage. Auch wenn es schon oft gesagt wurde: Christian Wulff ist
beruflich und privat tief gefallen. Dass er quasi um den Rest seiner
Reputation kämpft, ist verständlich.
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