Schwäbische Zeitung: Auch Firmen müssen beweglich sein – Kommentar

Elterngeld und Elternzeit erlauben es jungen
Vätern und Müttern, sich in den ersten Monaten intensiv um den
Nachwuchs zu kümmern. Wollen beide Elternteile dann zurück in den
Beruf, gibt es aber noch Hürden. Der Anspruch auf einen Kita-Platz
behebt sie nicht: Er besteht nur für eine Halbtagsbetreuung. Das
hilft vielen Familien nicht weiter.

Ein Rechtsanspruch auf reduzierte Arbeitszeit stößt in diese
Lücke. Aktuell können Arbeitgeber ihn mit Verweis auf „dringende
betriebliche Gründe“ verweigern. Mit dem Rechtsanspruch würde es zur
Aufgabe von Chefs, die Arbeit so zu organisieren, dass dringende
Gründe gar nicht erst entstehen. In einer Arbeitswelt, die auch von
Arbeitnehmern viel Flexibilität verlangt, ist dieser Aufwand sehr
wohl zumutbar.

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