Schwäbische Zeitung: Bezugszeit verlängern – Kommentar

Kurzarbeit ist ein wichtiges Mittel, um in
wirtschaftlich schwierigen Zeiten hohe Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Dass es klappt, hat die Krise 2008/2009 gezeigt. Allerdings galten
damals erweiterte Regeln. Die Kurzarbeit wurde von sechs auf 24
Monate verlängert, die Arbeitgeber mussten die Sozialabgaben nicht
zahlen. Die übernahm die Bundesagentur für Arbeit.

Gewerkschaft und Arbeitgeberverbände fordern jetzt, diese Regeln
wieder einzuführen. Ganz so einfach ist es aber nicht. Die
Arbeitsagentur rechnet für das kommende Jahr mit einem Defizit von
1,2 Milliarden Euro. Müsste sie bei Kurzarbeit zusätzlich die
Sozialabgaben tragen, würde sie noch weiter ins Minus rutschen. Auch
bei einer längeren Bezugszeit von bis zu 24 Monaten wird es auf den
ersten Blick für die Behörde teuer. Denn der Arbeitgeber vergütet nur
die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, die Arbeitsagentur stockt das
Entgelt auf.

Zu bedenken ist aber: Müssen die Unternehmer in schlechten Zeiten
ihre Mitarbeiter entlassen, fallen sie ebenfalls dem Staat zur Last.
Arbeitslosengeld, Hartz IV und die Vermittlung in einen neuen Job:
All das kostet vermutlich viel mehr. Die Bezugszeit für das
Kurzarbeitergeld sollte also verlängert werden. Damit wäre den
Unternehmen geholfen – vor allem aber auch den Mitarbeitern. Denn sie
behalten ihren Job.

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