Beide sind sie als Politiker tief gefallen. In
Augsburg steht der frühere CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag
vor Gericht, weil er Steuern und Sozialabgaben im großen Stil
hinterzogen haben soll. Es droht ihm Gefängnis auf Bewährung. Schmid
wäre dann vorbestraft. In Verden ist das Verfahren gegen den SPD-Mann
Sebastian Edathy nach kurzem Prozess eingestellt worden. Wegen des
Besitzes von Kinderpornos war er angeklagt, jetzt bezahlt er 5000
Euro – und die Sache ist juristisch für ihn erledigt. Vorbestraft ist
der Mann auch nicht. Nicht wenige, sofern sie keine Fachjuristen
sind, werden sich da fragen: Was wiegt eigentlich schwerer – ein
Vermögensdelikt oder der sexuelle Missbrauch von Kindern?
Als geradezu widerwärtig darf man es empfinden, dass Sebastian
Edathy von einem echten Schuldeingeständnis, also von Reue, weit
entfernt ist. Vielmehr sieht er sich als Opfer von Medien, früheren
politischen Weggefährten und einer Staatsanwaltschaft, die ihn quasi
zum Freiwild gemacht habe. In der Rolle des zumindest mittelbaren
Kinderschänders will er sich nicht sehen. Insgesamt betrachtet können
Edathys Verhalten und die Verfahrenseinstellung deshalb eine fatale
Wirkung entfalten. Kindesmissbrauch in dieser Ausgestaltung kommt
jetzt als Kavaliersdelikt daher, von dem man sich mit ein paar
Tausend Euro freikaufen kann.
Eine Fortsetzung findet der Fall Edathy noch im parlamentarischen
Untersuchungsausschuss in Berlin. Da geht es nicht mehr darum,
welchen Schund der Mann wann und wo bestellt und konsumiert hat,
sondern um ein mögliches Geflecht von früheren Parteifreunden, deren
Verhalten höchst anstößig gewesen sein könnte. Wer hat Sebastian
Edathy informiert im Sinne von vorgewarnt? Der Verdacht liegt leider
nahe, dass man, um größeren Schaden von der SPD abzuwenden, die
strafrechtlichen Ermittlungen zumindest behindert hat. Auch dies wäre
ein schändliches Verhalten. Schon jetzt steht fest, dass in diesem
Ausschuss gelogen wurde. Nur haben die Lügner noch keine Namen.
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