Sebastian Edathy lässt seinen Anwalt schweres
Geschütz auffahren. Sich mit einer Anzeige gegen möglicherweise
unerlaubtes Verhalten der Ermittlungsbehörden zu wehren, ist dabei
Edathys gutes Recht. Die Anzeige obendrein mit einer markigen
Presseerklärung des Rechtsanwalts garnieren zu lassen, ist dagegen
maßlos. So zu tun, als sei Sebastian Edathy unschuldiges Opfer
wildgewordener Ermittler, die ihm mit Macht eine Straftat anhängen
wollen, trifft es nicht. Edathy hat sich vielmehr selbst in diese
Situation hineinmanövriert, in der die Ermittler keine andere Wahl
hatten, als Durchsuchungsbeschlüsse zu erwirken. Anders als vom
Edathy-Anwalt dargestellt, geschah dies nicht in der „bloßen
Hoffnung“ etwas zu finden. Es geschah – und ein Jurist muss das
wissen – wegen eines unappetitlichen Anfangsverdachts.
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