Schwäbische Zeitung: Der Zweck heiligt nicht die Mittel – Kommentar

Wer in Deutschland Polizeibeamter werden will,
der schwört einen Eid auf das Grundgesetz; einen Eid, eben diesen
Rahmen unseres Zusammenlebens zu schützen und sich auch selbst treu
an ihn zu halten. Insofern sollte sich jeder Gesetzeshüter auch als
Hüter der Grundrechte verstehen.

Dieses Verantwortungsgefühl für die Basis unseres Staates scheint
indes bei manchen Ermittlern verloren gegangen. Es macht den
Eindruck, als ob systematisch Korpsgeist, Jagdfieber und
stillschweigende Unterstützung manch entscheidender Innenpolitiker
ein Klima geschaffen haben, das jedes Ausspäh-Mittel zum Zweck
zumindest toleriert.

Denn nicht im Computer sitzt das Problem, sondern davor. Nicht das
Ausspähprogramm, der Trojaner selbst ist ja der Gesetzesbrecher,
sondern derjenige, der solche Software mit illegalem Umfang
programmiert oder gar einsetzen kann.

Es ist die Aufgabe der politisch Verantwortlichen,
Grundrechtsbewusstsein in den Behörden überall als Leitmotiv des
Handelns wachzuhalten – auch, wenn es in der Praxis schmerzen mag.
Denn die Beschränkung ist in der täglichen Arbeit der Verbrecherjäger
sicher lästig, zuweilen auch frustrierend. Das Recht gilt für alle.
Das Unrecht aber auch.

Pressekontakt:
Schwäbische Zeitung
Redaktion
Telefon: 07561-80 100
redaktion@schwaebische-zeitung.de

Weitere Informationen unter:
http://