Innenminister Reinhold Gall gibt klein bei. Er
akzeptiert den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe und
schreibt die meisten Spitzenpositionen in den neuen Polizeipräsidien
ordnungsgemäß aus. Offensichtlich hat sich der SPD-Politiker diesmal
richtig beraten lassen. Wäre er gegen die Karlsruher Entscheidung
rechtlich vorgegangen, so hätte ihm die nächste Niederlage vor dem
baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof geblüht.
Die jetzt präsentierte Übergangslösung weist allerdings drollige
Züge auf. Zu kommissarischen Polizeipräsidenten werden Beamte
ernannt, die nebenbei schon ein anderes Präsidium oder eine
Spitzenbehörde leiten. Und die abgesetzten Präsidenten werden an ihre
bisherige Dienststelle abgeordnet und dort mit Sonderaufgaben
betraut. Das lässt zwei unterschiedliche Schlüsse zu. Entweder: Ein
Polizeipräsident ist locker in der Lage, zwei Präsidien auf einmal zu
leiten. Das würde ein gewaltiges Sparpotenzial aufzeigen. Oder: Die
Sonderaufgabe für die Abgesetzten besteht darin, dass sie ihren Job
einfach weitermachen – quasi als verdeckte Präsidenten. Dies wiederum
wäre gar nicht im Sinn der Karlsruher Richter.
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