Schwäbische Zeitung: Ein hartes Urteil in Sachen Online-Banking

Wer fahrlässig handelt, ist selbst schuld und
bleibt auf seinem Schaden sitzen. Das Urteil ist zwar rechtlich
nachvollziehbar, aber zu hart. Natürlich hat das Kreditinstitut auf
die Gefahren hingewiesen, natürlich weiß fast jeder, dass eine Bank
niemals von ihr vergebene Geheimzahlen abfragt. Auch hat der Nutzer
die Pflicht, sich im Internet bestmöglich zu schützen: durch
Virenprogramme und einen vorsichtigen Umgang mit Daten.

Trotzdem muss der Verbraucherschutz weiter reichen – was er seit
dem Jahr 2009 zum Glück auch tut. Denn die Methoden der
Online-Verbrecher werden immer ausgefeilter. Sehr oft merkt der
Betroffene gar nichts von Attacken auf seinen Rechner. Deshalb ist es
folgerichtig, dass Kunden mittlerweile nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit haften müssen.

Dem Geschädigten im verhandelten Fall bringt das nichts, da 2008
noch die alte Regelung galt. Die Bank ist also im Recht, sie hätte
aber mehr Kulanz zeigen müssen – schon im eigenen Interesse. Denn wer
seinen Kunden so im Regen stehen lässt, betreibt nicht gerade gute
Eigenwerbung.

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