Heckler & Koch hat eine juristische Ohrfeige
erhalten. Ein Arbeitsgericht meint, dass zwei Angestellte beim
illegalen Verkauf von Waffen in mexikanische Krisenprovinzen nicht
selbstständig gehandelt haben. Entweder wusste die Firmenleitung
Bescheid, oder sie hätte Bescheid wissen können. Vielleicht hat man
auch nicht genau hinschauen wollen. Der Geschäftsverlauf legt dies
fast nahe. Klar war, dass Gewehre nicht direkt in vier
Krisenprovinzen geliefert werden durften – auch nicht an die Polizei.
Ebenso klar war jedoch, dass eine Lieferung an die Armee außerhalb
der besagten Provinzen kein Problem ist. Aber ein Teil der Waffen
landete dennoch in den Krisenzonen. Es gibt offenbar einen
Vertragsparagrafen, der dem Militär im Notfall die Weitergabe der
Gewehre erlaubt. Sollte Heckler & Koch diese Passage überlesen haben,
ist es peinlich. Sollte die Firma den Paragrafen fürs Geschäft
missbraucht haben, ist es kriminell.
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