Schwäbische Zeitung: EnBW-Untersuchungsausschuss: Es fehlt ein schlichter Satz – Leitartikel

Im Zweifel für den Angeklagten: Dieser bewährte
juristische Grundsatz ist auf Strafverfahren gemünzt, er sollte aber
in einem übertragenen Sinne generell gelten, wenn Menschen
beschuldigt werden, sich falsch verhalten zu haben. Also auch für
Stefan Mappus und seine Mitstreiter beim leidigen
EnBW-Aktiengeschäft.

Deshalb ist bis zum Beweis des Gegenteils davon auszugehen, dass
der glücklose CDU-Ministerpräsident damals überzeugt war, er handle
zum Besten des Landes. Er war wohl auch überzeugt, seine
Nacht-und-Nebelaktion stünde im Einklang mit der Verfassung, der
Kaufpreis sei fair bewertet, seine dubiose Vernetzung mit dem Banker
und politischen Jugendfreund Dirk Notheis sachdienlich und so weiter
und so fort.

Subjektiv hat Stefan Mappus also alles richtig gemacht. Objektiv
hat er aber so ziemlich alles falsch gemacht. Das ist seit Dienstag
noch klarer als zuvor. Der baden-württembergische Rechnungshof hat
ihm ein Zeugnis mit dem Prädikat vernichtend ausgestellt. Die
Verfassungswidrigkeit des Geschäfts – weil am Parlament vorbei –
steht schon länger fest. Es mutet geradezu skurril an, wenn Politiker
der CDU jetzt noch versuchen, die Malaise schönzureden. Diese
Windungen sind der gebeutelten Partei gewiss nicht bekömmlich. Sie
ist drauf und dran, sich in einer Falle häuslich einzurichten, die
sie selber gestellt hat: Wer objektive Fakten beharrlich zu verbiegen
versucht, sitzt in dieser Falle.

Subjektiv richtig – objektiv falsch: So einfach ist es. Der Befund
gilt für alle, die im Dezember 2010 den vermeintlichen Husarenstreich
des Stefan Mappus gefeiert haben – also nicht nur für den Hauptakteur
und seine CDU-Parteifreunde. Und folgern sollte daraus für diverse
Beteiligte der schlichte Satz: Ich habe einen Fehler gemacht. Sie
täten nicht nur sich einen Gefallen, sondern auch denen, die sie
gewählt haben. Wenn ein Sachverhalt weitestgehend geklärt ist,
möchten die Menschen nicht permanent weiter behelligt werden.

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