Vor zehn Jahren hat der deutsche Bundestag nach
einer sehr emotional geführten Debatte den Import embryonaler
Stammzellen erlaubt – wenn auch in Grenzen. Hauptargument der
Befürworter: Nur so, mit der Arbeit an Stammzellen getöteter
Embryonen, ließen sich eines Tages schlimme Krankheiten wie Parkinson
oder Alzheimer behandeln und heilen. Hauptargument der Gegner: Ein
Embryo sei vom Moment der Befruchtung an ein Mensch mit
Menschenwürde, solche Forschungen seien deshalb ethisch nicht
vertretbar. Und heute? Heute ist keines der Heilversprechen
eingelöst. Heute geht es nicht mehr um unabdingbare
Grundlagenforschung, sondern schlicht ums Geschäft. Und heute
verweist der Stammzellforscher Oliver Brüstle lapidar darauf, dass es
zwischenzeitlich genügend Wege gebe, Stammzellen ohne die Tötung von
Embryonen zu gewinnen. Vor zehn Jahren hat er das ausgeschlossen.
Dies ist der Hintergrund, vor dem die BGH-Richter gestern
geurteilt haben. Es kann kein Patent geben für Produkte, die auf
einen getöteten Embryo zurückgehen. Selbstverständlich nicht!
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