Schwäbische Zeitung: Faires Urteil für Wohnungsbesitzer

Im Leben eines Vermieters können sich Dinge
genauso unvorhersehbar ändern wie im Leben eines Mieters. Ob und wann
das ist, können beide Parteien kaum planen. Der Unterschied: Dem
Eigentümer gehört die Wohnung, dem Mieter nicht. Wer eine Immobilie
sein Eigen nennt, muss auch das Recht haben, frei über deren
Verwendung zu entscheiden.

Der BGH hat ein faires Urteil gefällt, in dem er das Grundrecht
der Wohnungsbesitzer stärkt. Würde sich Eigenbedarf auf Jahre im
Voraus planen lassen, würden dies Vermieter sicher freiwillig tun –
schon allein, um lästige und zeitaufwendige Querelen zwischen beiden
Parteien zu vermeiden.

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