Schwäbische Zeitung: Kein Justizskandal

Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes
Gut. Die Erwartung an das Landgericht Stuttgart im
Wasserwerferprozess war gewaltig, vor allem aus Sicht der Gegner des
Projekts Stuttgart 21. Sie haben längst ihr Urteil gefällt, weil sie
nur ihre Wahrheit kennen. Ein Gericht aber kann nicht nach Gefühlen
urteilen. Definitiv ist im September 2010 im Schlossgarten ein vor
dem Hintergrund der angespannten Stimmung schlecht vorbereiteter
Einsatz eskaliert. Das haben sogar die Angeklagten eingeräumt. Die
Aufarbeitung der politischen Verantwortung dauert zudem noch an. Im
Strafprozess kann ein Gericht ein Verfahren aber gegen Auflagen
einstellen, wenn der Nachweis von schwerer individueller Schuld nicht
gelingt. Das mag nicht gefallen. Ein Justizskandal ist es nicht.

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