Darf und soll es gewerbsmäßige Sterbehilfe
geben? Diese Frage verneinen fast alle Abgeordneten im deutschen
Bundestag. Doch der Bedarf zu einer tiefgründigeren Diskussion ist
da. Fast jeder hat sich ein Urteil gebildet, auf Grund von
Erfahrungen mit Sterbenden in der eigenen Familie oder Umgebung.
Viele suchen in den erlebten oder erfahrenen Geschichten von großen
Qualen und Not nach dem richtigen Weg zwischen Barmherzigkeit und
Verbrechen. Es gibt kaum ein Thema, bei dem die Zweifel so groß sind,
bei dem Abgeordnete sich gegenseitig so gut zuhören. Der Bundestag
plagt sich redlich mit dem Thema.
Die CSU plagt sich nicht, sondern preschte bereits vor:
Organisierte Sterbehilfe unter Strafe stellen und auch ärztliche
Beihilfe verbieten. So weit, so gut für eine christliche Partei. Doch
viele Fragen werden auf diese Weise nicht beantwortet. Warum
überhaupt soll Sterbehilfe ins Strafrecht aufgenommen werden?
Geschäftstüchtige Sterbehelfer werden schnell Schlupflöcher finden.
Ärzten ist die Beihilfe zum Suizid in weiten Teilen der Republik
ohnehin per Berufsrecht untersagt.
Sind nicht andere Fragen wichtiger? Viele fordern doch nur deshalb
Selbstbestimmung bis zum Tod und den Zugang zu Sterbehilfe, weil sie
Angst vor zu großen Schmerzen haben, vor einem als unwürdig
empfundenen Ende. Die Ablehnung von Sterbehilfe wird deshalb nur dann
überzeugend, wenn diese Angst genommen wird, wenn die Situation
Schwerkranker und Sterbender weiter verbessert wird. Die meisten
Menschen, die sich einen schnellen Tod wünschen, wollen nicht
sterben, sie wollen nur nicht (länger) leiden. Der Antrag um den
Unionsabgeordneten Brand fordert deshalb zu Recht die gleichzeitige
Stärkung der Palliativmedizin und der Hospize.
Die Tür für organisierte Sterbehilfe zu öffnen, könnte bedeuten,
den Druck auf Alte und Kranke, die anderen nicht zur Last fallen
wollen, zu erhöhen. Das wäre dann auch das Gegenteil von
Selbstbestimmung bis zum Tode.
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