Der Prozess gegen Sebastian Edathy wird aller
Voraussicht nach ein schnelles Ende nehmen. Alle Beteiligten haben
erkennen lassen, dass sie sich mit der Verfahrenseinstellung,
verbunden mit einer Geldauflage, anfreunden könnten. Falls es so
käme, läge das im Bereich des strafrechtlichen Alltagsgeschäfts, von
einer Vorzugsbehandlung des tief gefallenen SPD-Politikers könnte
keine Rede sein.
Tief gefallen: Edathys Verteidiger präsentiert seinen Mandanten
vor allem als Opfer. Todesdrohungen habe er erhalten, sein Freundes-
und Bekanntenkreis sei weggebrochen, die Öffentlichkeit habe
Sebastian Edathy vorverurteilt, Indiskretionen eines Staatsanwalts
stünden einem fairen Verfahren im Wege. An all diesen Punkten ist was
dran, aber welche Schlüsse sollte das Gericht daraus ziehen? Dass
sich eine Strafe erübrigt für einen, der durch die Umstände schon
genug gestraft ist? Nein – dies wäre der falsche Schluss. Dann
müssten viele, die sich wegen einer Straftat ins gesellschaftliche
Abseits gestellt haben, ungeschoren davonkommen. Sie haben diese
Begleitumstände in allererster Linie selbst zu verantworten.
Und Sebastian Edathy ist nicht nur Opfer. Es wirkt – vorsichtig
formuliert – sehr irritierend, dass diesem Mann kein Wort der Reue
über die Lippen kommt. Er hat über Jahre hinweg von kanadischen
Kinderschändern Material bezogen. Es sei damals schließlich nicht
illegal gewesen, sagt er. Dass er kinder- und jugendpornografischen
Schund in seinem Besitz hatte – die Indizien sind erdrückend. Auch
hier: kein Wort der Reue. Wenn aber der Anklagevertreter ein
Geständnis zur Bedingung der Verfahrenseinstellung macht, hat er
völlig recht.
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