Jeder fürchtet sich vor einem langen,
qualvollen Sterben. So ist es verständlich, dass manche, die
erfahren, dass sie schwer krank sind, sich sofort erstmals genauer
über Sterbehilfe informieren, um für den Fall der Fälle gerüstet zu
sein.
Doch wo fängt die Hilfe an, wo hört sie auf, wo beginnt das
Geschäft mit dem Sterben, wo endet es? Möchte man wirklich in einer
Gesellschaft leben, in der die Beihilfe zum Suizid zu einer Art von
Dienstleistung wird, die bei Bedarf abgefragt werden kann – schnell
und effektiv? Wohl kaum, denn das würde auch die große Gefahr in sich
bergen, dass sich Werte und Einstellungen ändern. Langfristig könnten
dann manche unheilbar kranke und pflegebedürftige Menschen unter
Druck geraten, ihrer Familie oder den Krankenkassen nicht weiter zur
Last zu fallen.
Das Wort des CDU-Politikers Michael Grosse-Brömer, dass man „nicht
durch die Hand, sondern an der Hand eines Menschen sterben“ möge, ist
ein schlichtes und doch großes Wort. Für die wenigen Fälle aber, in
denen unheilbar Kranke bitten und betteln, in denen sie Helfer suchen
und um Hilfe zur Erlösung flehen, in solchen Fällen gehört es auch zu
einer menschlichen Gesellschaft, enge Angehörige oder Freunde, die
dennoch beim Sterben helfen, nicht allein zu lassen, sie nicht zu
bestrafen. In den jetzigen Diskussionsentwürfen sind solche Fälle
indirekt ausgenommen, indem sie gar nicht erst erwähnt werden.
Wichtig aber ist, dass sich die Gesellschaft insgesamt der
Menschenwürde und dem Schutz des Lebens verpflichtet fühlt.
Suizidhilfeorganisationen – ganz gleich ob kommerzielle oder als
Verein fungierende – dürfen nicht die Alternative zum Weiterleben
werden. Vor allem aber dürfen sie nicht die Alternative zum
Weiterleiden sein. Das heißt, Schwerkranke und auch ihre pflegenden
Angehörigen dürfen nicht länger allein gelassen werden. Die
Hospizarbeit muss weiter gestärkt werden. Mit einer guten und
ausreichenden medikamentösen Versorgung muss Todkranken in ihren
letzten Tagen und Wochen Schmerz erspart werden.
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