Schwäbische Zeitung: Kommentar zu Bestandsdaten – Am Balanceakt gescheitert

Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu
befürchten: Dieser Gemeinplatz wird gern bemüht, wenn der staatliche
Zugriff auf persönliche Daten begründet werden soll. Doch andersrum
wird ein Schuh daraus: In einem Rechtsstaat darf grundsätzlich der
Bürger entscheiden, inwieweit er sich und seine Daten öffentlich
macht. Wer sich als erwachsener Mensch gerne in sozialen Netzwerken
entblößt, kann dies tun – solange er nur sich selbst schadet. Erst
wenn er andere in Gefahr bringt, ist der Staat gefordert, dies zu
verhindern. Zugegeben ein Balanceakt – an dem der Gesetzgeber bei der
Neuregelung der sogenannten Bestandsdatenauskunft gescheitert ist.
Man muss kein Fan der Piraten sein, um zu behaupten, dass in diesem
Fall das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wurde. Wie konnte es sonst
passieren, dass Ermittler schon bei einer Ordnungswidrigkeit wie
Falschparken die Möglichkeit haben sollen, etwa die Bankverbindung
eines Bürgers zu erfahren? Wo ist da die konkrete Gefahr für die
Allgemeinheit, die einen solchen Eingriff rechtfertigt? Der Bundesrat
hat das Gesetz durchgewunken in dem Wissen, dass sich Karlsruhe
wieder damit beschäftigen muss. Aber es wäre ja nicht das erste Mal,
dass das Bundesverfassungsgericht die Schludrigkeit des Gesetzgebers
korrigiert.

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