Deutlicher geht es nicht: Nun hat auch das
Bundesverfassungsgericht den Richtern des Gustl Mollath bescheinigt,
dass sie schlampig gearbeitet haben. Der Fall reicht inzwischen weit
über das persönliche Unrecht hinaus, welches der Mann mutmaßlich
erdulden musste. Er ist geeignet, nachhaltig Vertrauen zu zerstören:
in die Sorgfalt von Richtern, in die Kompetenz von Gutachtern, kurz:
in ein funktionierendes Strafsystem.
Immer mehr kristallisiert sich heraus, wo der Hase im Pfeffer lag
beziehungsweise liegt. Es ist die unreflektiert wirkende Abhängigkeit
der Richter von den Gutachtern. Bei Gustl Mollath drängt sich der
Eindruck auf, dass diejenigen, die das Urteil gesprochen und es immer
wieder bestätigt haben, nur ausführende Organe psychiatrischer
Sachverständiger waren. Diese Rollenverteilung ist aber nicht im
Sinne des Erfinders.
Eigentlich wäre speziell im Fall Mollath ein ganz einfacher
Gedanke hilfreich gewesen: Man kann doch nicht einen Mann sieben
Jahre wegsperren, dem kein einziges Gewaltdelikt gegen Personen
nachzuweisen ist. Dazu hätte es keiner Gutachter bedurft.
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