Auch Posingbilder von Kindern oder Nackten vom
Strand fallen demnächst unter den Begriff der Kinderpornografie,
sofern die Motive über das Internet in Umlauf gebracht oder von dort
auf den eigenen Rechner geladen werden. Der jetzt vorgelegte
Gesetzentwurf bringt mehr Klarheit in Grauzonen in einem Metier, das
über die weltweite Vernetzung in neue Dimensionen vorgestoßen ist.
Der Handel mit sowohl vermeintlich Harmlosem als auch Brutalem blüht.
Mit scharfen Gesetzen allein lassen sich Vergehen und Verbrechen
an Kindern aber nicht verhindern oder besser ahnden. Der Schutz der
Schwächsten, ob in Deutschland oder in den Elendsvierteln armer
Länder, kann nur gelingen, wenn sowohl die Ermittler als auch die
Justiz gut ausgestattet sind. Der Kampf gegen das Leid der
missbrauchten oder zur Schau gestellten Mädchen und Jungen darf nicht
am Personalmangel scheitern. Zudem, auch das kostet Geld, können
Fahnder nur erfolgreich sein, wenn sie über beste Technik und bestes
Wissen verfügen. Zudem muss die internationale Zusammenarbeit
intensiviert werden.
Auffällig ist, dass die Problematik erst durch den tiefen Fall
eines Prominenten so stark ins Blickfeld geraten ist. Der Verdacht
gegen den SPD-Politiker Sebastian Edathy brachte neue Dynamik in eine
Debatte, auf die Kinder- und Jugendschützer schon lange angesichts
der Bilderflut gedrängt hatten.
Die Warnung vor drohenden Ermittlungen gegen den Juristen an die
Adresse der SPD während der laufenden Koalitionsverhandlungen hat auf
Bundesebene den CSU-Mann Hans-Peter Friedrich bereits um sein
Ministeramt gebracht. Dessen Rücktritt befreite zwar die politische
Szene von schwerem Ballast. Er verstärkte aber auch den Zwang,
Verstößen gegen das Menschenrecht und die Unversehrtheit von Kindern
härter zu begegnen.
Aber auch Eltern, Lehrkräfte oder sensibilisierte Gleichaltrige
müssen und können den Opferschutz durch Wachsamkeit fördern. Das
Wegsehen hat manches Unrecht erst möglich gemacht.
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