Natürlich sprechen Stefan Mappus und seine
Anwälte von einem großen Sieg. Der frühere baden-württembergische
Ministerpräsident ist den Makel los, auch noch wegen des Verdachts
der Untreue vor Gericht gestellt zu werden. Er hat, so die
Staatsanwaltschaft, nicht strafbar gehandelt.
Die Begründung für diese Einschätzung hebt stark darauf ab, dass
er bei dem Rückkauf der EnBW-Aktien vom französischen EdF-Konzern
nicht vorsätzlich zum Nachteil des Landes verhandelt hat. Vorsatz
aber ist bei einem Untreueverdacht die Grundvoraussetzung für ein
Gerichtsverfahren.
Gänzlich unbeschadet kommt Mappus aber nicht aus der Affäre
heraus. Ermittelt gegen ihn wurde nicht aus dem Blauen oder gar aus
politischer Motivation heraus. So betont auch die Staatsanwaltschaft,
dass Mappus und seine Berater großzügig über die strengen Vorgaben
der Landeshaushaltsordnung hinweggegangen sind.
Das hatte stark mit der politischen Lage im Spätherbst 2010 zu
tun. Über das große Ziel von Stefan Mappus, kurz vor der Landtagswahl
2011 als tatkräftiger Macher seinen Ruf aufzubessern, blieb die
Sorgfalt bei dem Milliardengeschäft auf der Strecke. Selbst im
EnBW-Untersuchungsausschuss ließen die Mitglieder der CDU-Fraktion
kein gutes Haar daran, wie der Aktienkauf am Parlament vorbei
eingefädelt worden ist.
Mappus kann jetzt durchatmen. Die grün-rote Landesregierung aber
setzt unvermindert darauf, dass sie in einem internationalen
Schiedsverfahren vielleicht doch noch rund 800 Millionen Euro von der
EdF zurückbekommt. So hoch haben ihre Gutachter den Schaden für das
Land durch den von Mappus im Hau-Ruck-Verfahren akzeptierten
Kaufpreis taxiert. Auf den wissenschaftlichen Streit darüber, ob
nachträglich der Wert eines Unternehmens so exakt zu beziffern ist,
aber konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht einlassen. Mappus mag
zwar fahrlässig gehandelt haben. Einen persönlichen Vorteil
verschaffte er sich nicht. Das ändert nichts daran, dass er als
Politiker tief abgestürzt ist.
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