Die neue Bedarfsregelung, die der Gemeinsame
Bundesausschuss am Donnerstag verabschiedet hat, erinnert an viele
Reformen, die in Berlin ausgeheckt werden. Was zunächst als
herzhaftes Zupacken und vernünftiges Schnüren von Reformpaketen
angekündigt wird, ist bei näherer Betrachtung ein undurchsichtiger
Kompromiss.
Das eigentliche Ziel war es, ambulante Versorgung für alle
Bundesbürger gleichermaßen zugänglich zu machen. Das hört sich erst
einmal einfach an. Aber ganz so leicht ist es nicht. Es genügt
nämlich nicht, die Anzahl der Einwohner in einem Landkreis mit der
Anzahl der vorhandenen Ärzte zu vergleichen. Denn so ein Landkreis
ist groß. Und befinden sich Ballungszentren in der Region, so ist es
meist der Fall, dass fast alle Ärzte ihre Praxen in der Stadt haben
und kaum einer auf dem Land. Das ist auch dem Gemeinsamen
Bundesausschuss aufgefallen. Jetzt hat er die Kreise, in denen die
beiden Zahlen miteinander verglichen werden, verkleinert. Und er hat
versucht, den Beruf des Landarztes attraktiver für die Mediziner zu
machen: Sie dürfen mehr für Patienten mit mehreren Leiden abrechnen
und dürfen künftig auch in der Stadt wohnen. So weit die positiven
Punkte.
Bei näherem Hinsehen ist dadurch aber noch lange nicht eine
gleichmäßige oder gar bedarfsgerechte Versorgung mit Ärzten im
gesamten Bundesgebiet geschaffen. Denn beim Ausrechnen des
Ärztebedarfs wurden bestimmte Krankheits-Risikofaktoren nicht
berücksichtigt: Alte Menschen leiden nicht nur häufiger an
Krankheiten, sondern können auch zu Pflegefällen werden. Und sozial
schlechtergestellte Menschen leiden unter einem erhöhten
Krankheitsrisiko. Unterschiedliche sozioökonomische oder
demografische Faktoren der einzelnen Regionen spielten allerdings bei
der Ärztezuteilung kaum eine Rolle.
Außerdem dürfen die Landesausschüsse der Krankenkassenärztlichen
Vereinigung Ausnahmen für einzelne Regionen machen – ohne dass es für
diese eine einheitliche Richtlinie gäbe. Damit ist das Ziel der
Versorgungsgleichheit verfehlt.
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