Ja, es war Völkermord. Um diese Erkenntnis hat
sich die Bundesregierung lange gedrückt, wenn darüber gesprochen
wurde, was Anfang des 20.Jahrhunderts deutsche Soldaten den Herero
und Nama angetan haben.
Dass es so lange dauerte, mag daran liegen, dass der deutsche
Blick auf die Geschichte lange von der Aufarbeitung des
Nationalsozialismus und der Judenvernichtung geprägt war. Die
Kolonialzeit verblasste dagegen. Das gilt übrigens auch für das
Geschichtsbild in Namibia: Dort folgten auf die deutschen Besatzer
südafrikanische Besatzer. Im kollektiven Bewusstsein der meisten
Namibier, so sie denn keine Herero sind, spielt der Kampf gegen den
Apartheid-Staat eine prägende Rolle, nicht das Intermezzo der
Deutschen.
Natürlich leiten sich aus der Anerkennung des Völkermords
finanzielle Ansprüche ab. Dennoch lehnt die Bundesregierung
individuelle Entschädigungszahlungen zu Recht ab. Die Taten sind mehr
als 100 Jahre her. Wie ließe sich nachweisen, wer anspruchsberechtigt
ist? Wo liegt die Grenze, wenn Nachkommen über Generationen hinweg
Entschädigungsansprüche geltend machen können?
Die Entwicklung Namibias zu fördern, ist der beste Weg für den
Umgang mit der Schuld. Die Hilfe kommt einem Land zugute, das heute –
trotz mancher Einschränkungen – zu einem der am besten verwalteten,
freiesten Staaten in Afrika zählt.
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