Es ist nicht gerade oft der Fall, dass die
Europäische Union und Russland mit einer Stimme sprechen, wenn es um
Fragen der Rechtsstaatlichkeit von Prozessen im Ex-Sowjetreich geht.
Beim drakonischen Urteil gegen Julia Timoschenko in der Ukraine ist
das der Fall. Allerdings nicht aus den gleichen Gründen.
Die Russen nämlich stört der politische Beigeschmack des Prozesses
gegen die Ex-Regierungschefin nicht aus ihrer Sorge um die
Menschenrechte. Sie fürchten vielmehr, dass die Ukraine nun einen
Gashandelsvertrag für nichtig erklärt, der Moskau gute Profite
garantiert. Genau diesen Hebel hat Kiews Regierungschef Viktor
Janukowitsch nun mit dem Urteil gegen seine Erzrivalin. Genau das
wollte er auch.
Die West- und Mitteleuropäer stört dagegen vor allem der Verstoß
gegen die Menschenrechte. Nicht ein Gericht – und nicht das
Strafrecht – ist nach den Normen der Demokratie zuständig, um die
möglicherweise schlechte Amtsführung einer Regierung zu prüfen. Das
ist Aufgabe des Parlaments oder der Wähler. Die EU muss deshalb das
geplante Assoziierungs- und Freihandelsabkommen mit der Ukraine
stoppen.
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