Es ist eine eigenartige Allianz von Skeptikern,
die sich da in Sachen NPD-Verbot gebildet hat: Den linken Grünen
Christian Ströbele plagen dieselben Bedenken wie den
CSU-Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. Daraus lässt sich
zumindest ablesen, dass es den Beiden nicht um Parteitaktik geht,
sondern um die Sache. Auch das ist bemerkenswert. Zwei Fragen sollten
vor einem Verbotsantrag geprüft werden. Erstens: Ist er politisch
sinnvoll? Zweitens: Ist er – nach bestem fachlichem Ermessen –
juristisch durchsetzbar?
An beiden Fragen scheiden sich derzeit die Geister. Die
Innenminister der Länder und alle anderen, die ein NPD-Verbot
anstoßen wollen, könnten zunächst einmal darauf verweisen, dass sie
den politischen Willen gezeigt haben, die braune Bande namens NPD von
der Bildfläche verschwinden zu lassen. Aber wäre im Erfolgsfall auch
der braune Spuk verschwunden? Leider nein. Die Gefahr, dass die
Extremisten und ihre Sympathisanten in eine Märtyrerrolle flüchten
könnten, ist nicht gering. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich auf
vielfältige Weise neu formieren würden, ist hoch. Wenn ein Verbot der
NPD in das sprichwörtliche Hase-Igel-Spiel zwischen Staat und
Neonazis münden würde, wäre der Erfolg sehr bescheiden. Beseitigt
wäre allerdings der permanente Skandal, dass diese
verfassungsfeindliche Partei für ihre Aktivitäten auch noch
Steuergeld bekommt.
Zur juristischen Seite: Der Ausgang eines Verbotsverfahrens vor
dem Verfassungsgericht ist offen. Sollte es noch einmal scheitern,
wäre der Propagandaerfolg für die NPD immens.
Verfassungsfeindlichkeit allein reicht für ein Parteiverbot eben
nicht aus – gefordert wird der Nachweis, dass die NPD die Verfassung
aggressiv-kämpferisch angeht. Das ist eine hohe juristische Hürde,
sie ist nicht wegzudiskutieren.
Die Verbotsdiskussion verdeckt ein wenig den Blick auf das in
jedem Fall Machbare. Die Demokraten im Land sind gefordert, das
braune Gedankengut permanent richtig zu benennen: widerwärtig,
rassistisch, blödsinnig, lebensgefährlich.
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