Schade, dass es keinen Preis gibt für
bürokratische Wortungetüme. Die Vorratsdatenspeicherung wäre ein ganz
heißer Kandidat für einen Podestplatz. Wenn man das Ungetüm aber in
seine Einzelteile zerlegt, ist es sprachlich gleich erträglicher –
und gar so schrecklich ist auch nicht, was damit gemeint ist und
bezweckt wird. Es geht nicht um die Speicherung von
Telekommunikationsdaten, also Telefon- und Internetverbindungen. Das
praktizieren die Unternehmen schon lange – wenn man so will, auf
Teufel komm raus. Aus Abrechnungsgründen sind sie nämlich gezwungen,
die Daten ihrer Kunden vorzuhalten. Es geht vielmehr darum, wann, in
welchem Umfang und für wie lange der staatliche Sicherheitsapparat
darauf Zugriff haben soll.
Und da lässt sich nun seit vielen Monaten aufs Schönste
besichtigen, wie die Bundesjustizministerin ihr Scheingefecht führt.
Sie weiß, dass sie auf EU-Linie einschwenken muss. Sie weiß
wahrscheinlich auch, dass ein verdachtsunabhängiger Zugriff auf die
Daten die richtige, pragmatische Lösung wäre. In anderen EU-Ländern
ist das längst Praxis. Aber weil ihrer Partei, der FDP, nicht mehr
viel an Ideologie verblieben ist, bläht sie ersatzweise diesen Streit
um Kaisers Bart ideologisch auf.
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