Ravensburg – Juristisch betrachtet steht den
Übernahmeplänen des deutschen Zulieferers ZF in den USA nichts
entgegen. Zu dieser Einschätzung kommt der US-Wirtschaftsanwalt James
Black im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“. Im Hinblick auf die
„kapitalmarktrechtlichen Voraussetzungen“ sei die Transaktion zu
bewältigen, sagte der auf Übernahmen spezialisierte Jurist. „Das
Gelingen hängt eher von kaufmännischen Erwägungen und von den
Einschätzungen der Kartellbehörden ab.“
ZF verhandelt mit dem US-Zulieferer TRW Automotive. Da TRW in
Delaware gegründet wurde, würde bei der Transaktion auch das Recht
dieses US-Staates gelten. Nach Ansicht Blacks sei ZF „sowohl
nationalem Bundesrecht als auch föderalem Staatenrecht unterworfen“.
„Der Bund ist zuständig für das Kapitalmarktrecht, das
Gesellschaftsrecht liegt bei den US-Bundesstaaten.“ Um die Übernahme
von TRW einzufädeln, komme eine Fusion oder ein Übernahmeangebot
infrage. „Die meisten derartigen Transaktionen kommen über Fusionen
zustande“, so der Anwalt.
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